Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 3 (März 1910)
- Date
- 1910-03-01
- Page
- Seite 58 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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58 Nrr Entwurf eines Organifatisnsgefetzes o 9 o o Unterstützung der kleineren Gemeinden herangezogen werden könnten. Denn mit welchen Gemeinden der Provinz Brandenburg soll wohl Berlin einen Bezirksverband 'bilden, wenn nicht mit der ganzen Provinz? Und würde es selbst dabei noch möglich sein, die großen Kräfte Berlins für die Juden der ganzen Monarchie nutzbar zu machen? Soll Breslau etwa mit den ihm zunächst belegenen kleinen Gemeinden einen Bezirksverband bilden und sollen die übrigen bedürftigen Gemeinden von Mittelschlesien und Niederschlesien auf Glogau, Görlitz und Liegnitz verwiesen werden, die vielleicht Mühe haben, ihren eigenen Bedarf aufzubringen? Und wie denkt man sich die Heranziehung der großen Gemeinden zu Leistungen für die kleinen ohne die Möglichkeit der Kontrolle der Verwendung durch das Mittel dev provinzial--und Landesgemeinde, eine Kontrolle, die doch unbeweisbar und ohne Eingriffe in die Selbständigkeit der Lokalgemeinde nicht ausführbar ist? Soll das Geld, z. B. zur Beschaffung des Religionsunterrichts in kleinen Gemeinden, gegeben werden ohne Nachprüfung, ob und wie es hierzu verwendet wird? Für Hinterbliebenenversorgung, für Fürsorgeanstalten ist nach dem Antrag Friedmann kein Raum. Sollen wir solche nur von größeren Verbänden zu unterhaltenden Einrichtungen und Anstalten entbehren? Eine Vertretung der religiösen Interessen der Gesamtheit gegenüber den Staatsbehörden scheint Herr Friedmann überhaupt nicht zu wollen. Ls soll also dabei bleiben, daß, wie beim Entwurf des Volksschulunterhaltungsgesetzes, die Regierung vorschlagen konnte, es dem Ermessen der Kommune bzw. der Schulaufsichtsbehörden zu überlassen, ob die jüdischen Volksschulen erhalten werden sollen und wie ihr Vermögen zu verwenden sei; alles dies, ohne daß eine jüdische Stelle auch nur angefragt worden war! Ich glaube, daß auch die Staatsregierung auf das Vorhandensein einer gesetzlich geordneten Stelle Wert legen muß, die im Stande ist, ihr über die religiösen Verhältnisse und Bedürfnisse der Juden Auskunft zu geben. Ich glaube deshalb, daß ein Widerstreben der Regierung gegen die Schaffung einer Organisation über den Synagogengemeinden, die sie schon im Jahre in Aussicht gestellt hat, nicht zu befürchten ist. Auch muß die Regierung es als im SLaatsinteresse liegend erachten, daß die jüdischen Schulkinder in den kleinen Gemeinden einen geordneten Religionsunterricht erhalten, was wiederum zweckmäßig durch die Heranziehung der größeren Gemeinden zu Beiträgen auf dem Wege der Schaffung einer Gesamtorganisation geschieht, wenigstens sollen wir das anstreben! Befürworter jenes Antrags Friedmann waren zumeist Vertreter von mittleren Geinernden, die ni ch ts von i hr er Se lb ständ i gkeit opfern wollen. Aber bei einem derartigen Standpunkte ist überhaupt keine Gesamtorganisation möglich. Oder wäre es möglich gewesen, das deutsche Reich zu gründen, wenn nicht die Einzelstaaten einen Teil ihrer Souveränetät aufgegeben hätten? Und .steht nicht das Ganze heute machtvoller und wirkungsvoller da, als vordem die Summe der Einzelstaaten? Fast scheint es so, als ob die Zufriedenheit mit den eigenen Verhältnissen in jenen mittleren Genreinden den Bück für das Allgemeine getrübt hat. Um wie viel selbstloser und weitblickender ist doch die Stellungnahme der großen Gemeinden, welche ausnahmslos in ihren dem Gemeindebund eingereichten Aeußerungen den Antrag Friedmann verworfen und die Kommission ersucht haben, die Grgani-