Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 3 (März 1910)
- Date
- 1910-03-01
- Page
- Seite 53 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Arr Entwurf eines Organrfatisusgefetzrs 53 damit die bei ihnen gesammelten Erfahrungen für die provinzialgemeinde nutzbar gemacht werden können. Aus demselben Grunde war den genannten großen Gemeinden und Berlin das Recht zur Entsendung eines Mitgliedes ihres Vorstandes in den Vorstand der Landesgemeinde zu geben. Diese Einrichtung hat sich im geschäftsführenden Ausschuß des Verbandes der deutschen Juden gut bewährt. Die Synagogengemeinde Berlin war keiner provinzialgemeinde zuzuweisen, auch nicht der provinzialgemeinde Brandenburg, weil sie schon jetzt etwa zehnmal soviel Gemeindemitglieder Hat, wie jene Provinz, eine kollegiale Beratung in den Selbstverwaltungskörpern dieser Provinz bei Zuziehung von Berlin also ausgeschlossen erschien. Die Staatsaufsicht war auf das unbedingt Notwendige zu beschränken, und es war die Möglichkeit zu eröffnen, staatliche Befugnisse auf die jüdischen Selbstverwaltungsbehörden der provinzial- und Landesgemeinde zu übertragen. % Der nach diesen Grundsätzen fertiggestellte Entwurf erfuhr nun auf dem Gemeindetag lebhafte Anfechtung. Die verschiedenartigsten Vorwürfe wurden erhoben, vielen erschien die Organisation zu Itraff, anderen erschien sie zu lose, manchen schien die Staatsaufsicht zu weit ausgedehnt, einzelne Interessenten-Gruxxen sahen ihre Interessen nicht genügend gewahrt und forderten stürmisch Berücksichtigung. Dabei wurde doch nicht genügend beachtet, daß jede Gesetzgebung den Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen zu suchen und deshalb auf mittlerer Linie zu bewegen hat, und daß wir namentlich nichts vorschlagen können, was voraussichtlich Regierung oder Landtag ablehnen würden. — Es ist Ihnen bekannt, daß schließlich der Entwurf der Kommission als Material für weitere Bearbeitung unter Berücksichtigung des Antrages Friedmann überwiesen worden ist. Der Antrag Friedmann, welcher auf dem Gemeindetag mit \83 gegen Stimmen angenommen worden ist, hatte die Tendenz, die Organisation der provinzial- und kandesgemeinde, wie sie der Entwurf vorsieht, zu beseitigen. Er lautet: „Bei der Organisation der jüdischen Gemeinden Preußens ist über die lokale Gemeinde, und die Bezirksgemeinde eine weitere Organisation nur insoweit zu schaffen, als es zur Bildung und Für Unterhaltung von Bezirksgemeinden, sowie zur Bildung von Ruhegehaltskassen erforderlich ist. Eine Organisation von Provinzgemeinden und der Landesgemeinde jst nur insoweit zu bilden, als durch dieselbe die Selbständigkeit der Gemeinden in keiner weise beeinträchtigt wird." Lin wesentlich anderes Bild als der Gemeindetag bieten die demnächst an den Gemeindebund eingegangenen schriftlichen Aeußerungen über den Entwurf. Der Gemeindebund hatte nämlich den Entwurf schon vor der Beratung auf dem Gemeindetag allen provinzialverbänden und Bundesgemeinden zur Begutachtung zugesandt. Nun hat nur ein einziger provinzialverband, nämlich der Synagogengemeindeverband im Regierungsbezirk Posen, sich für den Antrag Friedmann erklärt, der Bromberger Verband hat eine sachliche Stellung zu dem Entwurf nicht eingenommen, sondern nur ein gesetzgeberisches Vorgehen als inopportun bezeichnet. Der verband der Synagemeinden des Regierungsbezirks Breslau- Liegnitz hat ausgesprochen, in Erwägung, daß der Gemeindebundstag den vorgelegten Entwurf der Rommission zum Weiterbearbeitung mit dem Aufträge übertragen hat, dabei hie angenommenen Anträge und die in der Besprechung ge-