Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1910)
- Date
- 1910-02-01
- Page
- Seite 34 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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34 Ar. L. Sserk: Englische Frömmigkeit Der Begriff des Independenten, d. h. der Persönlichkeit, die den Anspruch darauf hat, ein „Dissenter", ein Andersgläubiger zu sein, anders als die Vielen und die herrschenden im Lande, ist überhaupt in England zum ersten Male staatsrechtlich ausgeprägt worden, hier ist zuerst der mittelalterliche Grundsatz untergraben worden, daß es die Aufgabe des Staates und seiner Kultur sei, in den „höheren" kirchlichen Zwecken aufzugehen, hier ist zuerst dem religiösen Gedanken die Freiheit zugesprochen worden, sich in mannigfaltiger Weise innerhalb des Staates auszugestalten. Während Deutschland nur seine Landeskirchen hatte oder, was dasselbe ist, Fürstenkirchen, wurde hier im unabhängigen Staat der j)latz für die unabhängigen Volkskirchen der Dissenters geschaffen. Was der inneren englischen Geschichte die Eigenart gibt, ist neben dem streitbaren Eifer für das politische Recht des Volkes dieses Ringen um das religiöse Recht des Individuums. Der Kampf der Juden um die Emanzipation ist hier nichts anderes gewesen als ein Teil in dem großen Kampf, den die Dissenters für ihre Stellung im Staate geführt haben. Aber nicht nur auf dieser Gemeinsamkeit des Erlebens und Erstrebens beruht die Sympathie, deren sich das Judentum seit langem in England erfreuen kann. Ls ist auch eine wesentliche innere Verwandtschaft, die dabei mitwirkt. Wenn Deutsche, die nach dem Inselreiche gekommen sind, das schildern, was sie dort am Kirchenwesen beobachteten, dann stellen sie immer zuoberst den „gesetzlichen Zug", der die englische Religiosität kennzeichnen soll; die strenge Sonntagsheiligung, die Abstinenzbewegung, die volkstümlichen sozialen Einrichtungen und. ähnliches bieten die Beispiele für diese Behauptung. Es liegt viel Wahres hierin. Gegen die englische Frömmigkeit, zumal die independente, kann sich in der Tat der Vorwurf der „Gesetzlichkeit" richten, dieser selbe Vorwurf, der seit altem besonders gegen ,das Judentum erhoben wird und der in Wirklichkeit ein Lob nur ist. Das „Gottesgesetz" steht obenan wie dort,, so hier, oder genauer: weil dort, deshalb auch hier; denn die Geschichte des f)uritanertums zeigt, was das Alte Testament hier bedeutete. Für die englischen freien Kirchen ist es ganz wie für das Judentum die erste und letzte Forderung, daß die Religion sich im Leben beweisen, daß mit ihr Ernst gemacht, daß sie gelebt werden soll. Nicht im Glaubensgefühl, sondern in der moralischen Energie, in der sittlichen Entschlossenheit, die das ganze Dasein durchdringen und veredeln will, wird der Weg zu Gott gefunden; wer immer das Gute übt, ist Gott nahe. In seinem Buch von „vergangenen Zeiten" hat John Ruskin es ausgesprochen, woher diese Anschauung ihm stammt; er rühmt es als „den alten Lehrsatz des jüdischen Glaubens, daß Dinge, die man schön und recht tut, stets mit der Hilfe und im Geiste Gottes getan sind." Auch an das öffentliche Leben dringt in England die Forderung heran, die das Gottesgesetz stellt. Begreiflicherweise! Je weniger man den Staat kirchlich für sich beansprucht, um so mehr kann und muß man moralisch von ihm verlangen. Selbst für die anderen Völker fühlt diese Religiosität sich sittlich mitverantwortlich, und auch das geht auf ihren gesetzlichen Tharakter zurück. Wo der Glaube, wie z. B. im deutschen Protestantismus, vor allem gilt, der Glaube, in dem ja etwas Trennendes liegt, da die Bekenntnisse verschieden , sind, rücken die Schranken zwischen den Menschen vor. Wo das Gottesgesetz seinen sittlichen Anspruch stellt, ist das Gemeinsame da, das alle verbindet. Ls gibt das Glaubensbekenntnis eines bestimmten Kreises, aber kein Sittengebot, das sich nur auf ihn bezöge. Gesetzliche Frömmigkeit ist es, die sich in England so furchtlos und unerschrocken gegen