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Liberales Judentum · 1909-01-01 · 15 (1909) · p. Seite 357

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Journal
Liberales Judentum
Volume
1 (1908-1909)
Issue
15 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 357 (sequence 21)
Language
German
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o o o o Nr. Mar Wiener: Crremoniell und Sittlichkeit kri Paulus 357 tum als eine Sekte im Judentum aufgegangen wäre, ist anders gar nicht zu begreifen. Wir Juden sind an dem Ausgang dieses Streites um Paulus ebenso stark interessiert wie die Christen. Denn das Bild, das sich der christliche Geist von dem Judentum malt, ist von des Paulus, nicht von Jesu Augen geschaut. Um gleich das Zentrum der Dinge zu erfassen: es handelt sich um die Beurteilung des „Gesetzes" durch den Apostel. Sie ist von der christlichen Theologie im wesentlichen adoptiert worden und wirkt bis auf diesen Tag auch da noch fort, wo das positive Werk des Paulus keinen Widerhall mehr findet. Das von ihm in die Religionsgeschichte hineingeworfene neue Prinzip besagt nicht mehr und nicht weniger als das: Gott sieht gar nicht auf die Werke des Menschen, weder auf zeremonielle Leistungen noch auf die Erfüllung der sittlichen Pflicht; sondern in dem Verhältnis von Gott zu Mensch ist Gott allein der schenkende Teil. Es ist die göttliche Gnade und nur sie, welche den Sterblichen „rechtfertigt", welche ihn „erlöst". Wir müssen aber sofort ein Mißverständnis wegräumen, durch das sich Gegner und Bekämpfer des Paulinismus, jüdische wie christliche, ihre Position oft genug allzu bequem gemacht haben: Diese Lehre negiert selbstverständlich nicht die Sittlichkeit, behandelt sie keineswegs als unerheblich, wahren Wertes ermangelnd; sondern sie urteilt lediglich, daß unsere Leistungen und Handlungen unsere Beziehung zu Gott überhaupt nicht tangieren, da diese allein auf die göttliche Gnade, gar nicht auf menschliches verdienst gestellt sei. Das einzige, was dem Menschen zu tun bleibt, ist anerkennen, daß er von der göttlicher: Erlösung alles, nichts aber von seiner eigenen Kraft und Tat zu erwarten hat. Dieses Religionsprinzix ist das nämliche, das Schleiermacher in feine bekannte Formel gekleidet hat; in dem Bewußtsein „schlechthiniger" Abhängigkeit wird hier der Kern der Religiosität erblickt. Kein Unbefangener, dem nicht die Fähigkeit des religiösen Gefühls versagt ist, wird leugnen, daß darin eine fundamentale Tatsache des frommen Erlebnisses zu Worte kommt. Aber auch nur Eine. Das religiöse Erlebnis erweist sich auch dadurch als der echte Sprößling des spezifisch persönlichen Lebens, daß in der Enge seines Bezirks die ganze Widerspruchsfülle und Unausgeglichenheit seiner Wurzel sich bloslegt. Wohl mag die Eigenart der „religiösen" Gestimmtheit durch die Ergebung in Schicksal oder Vorsehung oder göttlichen Willen ausgezeichnet sein. Auf der anderen Seite jedoch ruft das sittliche Bewußtsein die Tatkraft, die Selbstbestimmung und Selbstgestaltung der nämlichen Persönlichkeit auf den Plan. Die Religion tritt aber immer als eine Macht auf, die den ganzen Menschen, die alle" Seiten seines Lebens in ihren Bann zieht, die auf alle Fragen seines Daseins eine Antwort geben will; also auch, und wahrlich nicht zuletzt auf jene ethische. Von dem allein, was in ihr das eigentlich und original Religiöse ist, kann sie ganz gewiß nicht leben, von diesem Gesetz macht auch die paulinische Lehre keine Ausnahme; vielleicht darf man sogar annehmen, daß dem Apostel selber die Rechtfertigungsdoktrin keineswegs als Angelpunkt seines persönlichen Glaubens gegolten habe. Aber für die Theologie des Christentums, und vornehmlich für die lutherische, ist die Rechtfertigungslehre zum Zentrum erwachsen; und mit ihr der Kampf gegen das Gesetz, ihre polemische Kehrseite und Ergänzung. Wir wissen, was das „Gesetz" im Zusammenhang des paulinischen Systems bedeutet. Keineswegs bloß die zeremoniellen Leistungen, nicht etwa allein Speise- und Sabbatvorschriften und das Gebot der Beschneidung; alle sittlichen Imperative vielmehr

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