Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 1 (1908-1909)
- Issue
- 15 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 351 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Prof. Ar. Ludwig Geiger: Eine Denkschrift von Irmx 351 achten', dem ein kurzer Begleitbrief voranging, lautet folgendermaßen^): An das Kuratorium der Fraenckelschen Stiftungen in Breslau. Hochzuehrende Herren! Am \3. v. ZU. übergab mir Herr Joseph Lehmann in Ihrem Aufträge einige Fragen in betreff des Bildungs-Institutes, das Sie zu errichten beabsichtigen; er fügte hinzu, daß Sie über die dort beregten Punkte meine Ansichten zu hören wünschen. Ich erlaube mir daher. Ihnen beifolgende Bemerkungen vorzulegen, und würde ich mich freuen, etwas wenn auch nur Geringes zum Gedeihen Ihrer Anstalten beitragen zu können. Mit großer Hochachtung habe ich die Ehre zu sein Dero Berlin, 6. Januar 1(853. ergebenster Alexanderstraße 6H. Zun z. Neun Fragen des Kuratoriums der Fraenckelschen Stiftung in Breslau, Lehrer¬ und Rabbiner-Bildungsanstalten betreffend auf verlangen beantwortet von Dr. Zunz in Berlin. Ohne darauf Anspruch machen zu dürfen, die in jenen Fragen berührten Gegenstände erledigt zu haben, knüpfte ich an dieselben nur folgende Bemerkungen an: ad H Der Ausdruck „eine Rabbiner- und Lehrbildungsanstalt", der im Vorworte gebraucht ist, bezeichnet eine Anstalt, die einem doppelten Zwecke dient, etwa wie eine Kunstakademie, eine Universität,.welche ein einziges Institut, das für verschiedene Fächer ausbildet, darstellen. In diesem Sinne würde die Frage dahingehen, ob eine solche zwiefachem Zwecke dienende Anstalt errichtet werden könne, ohne eins oder beides zu benach- *) Acta des Komm.-RatFraenckel'schen Kuratorii betr. das Seminar Fraenckel'sche Stiftung I, Blatt 46—^8. teiligen. Dahingegen ist in dem Wortlaut der Frage von „einer Rabbiner- und einer Lehrbildungs-Anstalt"- also von zwei Anstalten die Rede, die in demselben Institute vereinigt werden sollen. Die Einheit eines aus zwei Abteilungen bestehenden Institutes kann nicht in dem leitenden Gedanken allein gesucht werden: es wären zwei Anstalten, die in Europa und Amerika unabhängig von einander wirken, dann auch als ein vereinigtes Institut anzusehen. Hier muß es entweder die Einheit der Einrichtung und der Spitze, oder die Zusammengehörigkeit beider Bildungs-Operationen bei den Zöglingen sein, d. i. in beiden Anstalten ist entweder der Direktor derselbe oder die Zöglinge sind dieselben. Die Frage ist beantwortet, sobald feststeht, was ein Lehrer, was ein Rabbiner ist. Die Erfordernisse zu beiden Fächern bestimmen die Bildungsmittel, diese bestimmen die Anstalten, und dann käme Zweck- oder Unzweckmäßiges der Vereinigung leicht zum Vorschein. Allein diese Feststellung des Begriffes ist selber fraglich: wir wissen, was ein Lehrer, nicht aber so bestimmt, was ein Rabbiner ist, wenigstens herrscht ein Schwanken in der Abgrenzung der Gebiete: ob sie gleicharttg, verschieden, entgegengesetzt sind. Lehrt der Rabbiner, so ist er ein Lehrer; gibt der Lehrer Unterricht in Religion und predigt, so ist er Rabbiner. Lehrt ein Rabbiner garnicht, ist er auf Kasualfragen, Trauungen, u. dergl. allein angewiesen, so ist ihm zum Teil eine andere Vorbereitung nötig als dem Erzieher. In der Kenntnis des Talmuds allein kann der Unterschied nicht gesucht werden, da es für uns eine solche Kenntnis ohne wissenschaftliche Bildung nicht mehr gibt. Und auch der Lehrer kann diese Kenntnis nicht ganz entbehren. Solange Stellung und Wirkungskreis des Rabbiners unbestimmt, und die Verschiedenheit von der Funktion des Lehrers unsicher