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Liberales Judentum · 1909-01-01 · 15 (1909) · p. Seite 350

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
1 (1908-1909)
Issue
15 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 350 (sequence 14)
Language
German
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350 Prof. Ar. Ludwig Geiger: Eine Denkschrift von Zun; o o o leiten, standen der Geigerschen Richtung fern, umgaben sich mit Ratgebern, von denen der eine, Wilhelm Freund, aus einem enthusiastischen Anhänger Geigers sein grimmiger Feind geworden war, und der andere, Joseph Lehmann, durch verwandts chast und Gesinnung dem Veit-Sachsischen Kreise nahestand. Jener, trotz seiner Abneigung, konnte sich nicht enthalten, Geigers Namen wiederholt zu nennen, indem er ihn unter Denen aufzählte, die um ihr Gutachten angegangen werden sollten und noch J852 ihn unter denen nannte, die nach der Errichtung des Seminars in irgend einer Weise zu berücksichtigen seien. Dieser, Lehmann, wurde von den Kuratoren von vornherein darauf hingewiesen, daß von jenem Breslauer Rabbiner, „der leider eine Richtung eingeschlagen, die ihn unfähig macht, eine vollwichtige Rabbinatswürde zu erteilen" (!)3) nicht die Rede sein könnte. Daher wendete sich der weltgewandte, aber in der Wissenschaft des Judentums höchst laienhaft unterrichtete Wann als Bevollmächtigter des Kuratoriums nur an Zunz und an Frankel in Dresden. Der Erstere war bereits von einem Kurator persönlich angegangen worden, ob er Lust habe, die Leitung des neu zu errichtenden Seminars zu übernehmen, hatte aber, gerade damals erbittert durch die Schließung des Berliner Seminars, kurz ablehnend geantwortet. Lehmann, dem volle Freiheit des Handelns zugebilligt war und der keinerlei bestimmten Auftrag seitens des Kuratoriums hatte, richtete an Zunz mündlich und schriftlich die folgenden 9 Fragen, die dann vom 3) Dieser Satz ist die einzige Hindeutung auf Geiger, die sich in Uk. Brann's Geschichte des Jüdisch-Theologischen Seminars in Breslau, Festschrift J90^, S. 2\, findet. Alles übrige, was in den Akten über Geiger steht, ist dort ausgelassen. Auch von den neun Fragen Lehmanns und ihrer Beantwortung durch Zunz wird in der Festschrift nichts berichtet. Kuratorium gutgeheißen wurden. Die Fragen lauten: Lassen eine Rabbiner- und eine Lehrerbildungsanstalt in demselben Institute sich vereinen, ohne daß die eine durch die andere in ihren wesentlichen Zwecken benachteiligt wird? 2. Welcher Alternative, der Rabbiner¬ oder Lehrerbildungsanstalt würde, falls nur eine von beiden beliebt würde, unter den gegenwärtigen jüdischen Gemeindeverhältnissen der Vorzug zu geben sein? 3. Ist ein Kaxitalfonds von hunderttausend Talern zur Dotierung einer Rabbinerbildungsanstalt ausreichend? Soll sich das Rabbiner- und Lehrerseminar an die theologische Fakultät der Universität und respektive an das f)rovinzialschullehrerseminar anlehnen oder soll es selbstständig auch in nicht jüdischen Gegenständen Unterricht erteilen? 5. Soll das dem Institut zu überweisende Haus auch ein Alumnat für einen Kern von Zöglingen sein oder soll es lediglich die Lehrerwohnungen und Lehrsäle nebst Bibliothek enthalten? 6. Wieviel Lehrer sollen fest angestellt sein und welche können nebenher Unterricht erteilen? 7. welches Waß von Kenntnissen müssen die eintretenden Zöglinge besitzen? wie lange soll der Lehrkurs dauern? 8. Ist es wünschenswert, daß den abgehenden und geprüften Kandidaten ein Grad, etwa die Hatara erteilt wird? 9- Welche Fragen sind außerdem in Erwägung zu ziehen? Die Fragen waren Ende Dezember an Zunz gelangt; seine Antwort erfolgte wenige Tage später. Er machte keine Forderung für sein Gutachten, erhielt aber durch Vermittlung des mit seinen Verhältnissen vertrauten Freundes das für jene Zeit ansehnliche Honorar von 25 Talern. Sein Gut-

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