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Liberales Judentum · 1909-01-01 · 14 (1909) · p. Seite 326

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
1 (1908-1909)
Issue
14 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 326 (sequence 14)
Language
German
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326 Ar. Mas Freudenthsl: Gottesdienst und Gebetbuch o o O G für den Gemeindegesang dagegen müssen wir deutsche Texte und — jüdische Melodien haben. Hier eröffnet sich für unsere jüdischen Organisten und Thorleiter noch ein weites Gebiet zu musikalischer Betätigung: schlichte, einfache, volkstümliche Melodien für den Gemeindepsalm zu schaffen, nicht etwa schwächliche Nachahmungen oder gar bloße Aneignungen kirchlicher Thoräle, sondern im Geist der Synagoge gehaltene Gesänge, bei denen Thor und Orgel nur die Zntonierung, die Gemeinde aber den Gesang selbst übernehmen soll. Damit würde der einförmige Gottesdienst nicht bloß lebendiger, sondern auch abwechslungsreicher sich gestalten. Auch der älteste Gottesdienst war nicht gleichförmig, sondern voller Abwechslung. Davon zeugen noch die zahlreichen religiösen Gelegenheitsdichtungen der Fest-, Buß- und Trauergebete (jAutim, Selichoth, Kinnoth), die ursprünglich als freie Vorträge wechselnd eingeschoben wurden?) Erst in den spätesten Zeiten hielt man es für eine religiöse Pflicht, die ganze Sammlung jedesmal vollzählig abzuhasxeln, und stempelte denjenigen zu einem Frevler, der gegen solch' heiligen, aber verständnislosen Lifer sich zur wehr setzte. Retroform auf diesem Gebiete wird die Andacht in unseren Gotteshäusern erhöhen, die Andachtslosigkeit daraus verscheuchen, wer mit Verständnis und Teilnahme dem Gottesdienste folgen kann, wird weder sich noch andere langweilen, weder sich noch andere ablenken und stören wollen. Dazu muß als z w e i t e Retroform die von jeher angestrebte, aber noch immer nicht ausreichend durchgeführte Kürzung unseres Gottesdienstes und unserer Gebete treten. Auch das ist Retroform, keine Reform. Erst im Laufe der Jahrhunderte und zuletzt besonders in denjenigen Epochen, in denen unsere Vorfahren, in die Zudengassen gebannt, vom flutenden Leben ringsum ausgeschlossen, mehr Zeit und mehr Stimmung für langdauernde religiöse Uebungen besaßen, wurden die Gebetsammlungen immer umfassender. Zn der ältesten Zeit war das anders; da, wo Elbogen von der 'demokratischen Verfassung des ursprünglichen Gottesdienstes spricht/) fügt er hinzu: „Freilich darf bei dem Gottesdienst, von dem wir reden, nicht an unsere komplizierten, langen Gebetstücke gedacht werden, der Wortlaut unseres Gebetbuches ist erst allmählich entstanden." Und Berliner gar gibt an zahlreichen Stellen seiner Schrift Belege für diese allmähliche Komplizierung und — Mahnungen zur Rückkehr, zur Kürze! von den zahlreichen Sabbatpsalmen des Siddurs, die statt in abwechselnder Auswahl wieder alle zusammen jetzt heruntergesagt werden, berichtet er/) wie gerade hierbei die Vorschrift der Gesetzeslehrer betont worden sei, nach welcher man den Gottesdienst an Sabbat und Festtag nicht allzusehr ausdehnen dürfe, um nicht hierdurch zu einem Fasten geführt zu werden. Seine Nachweisungen zeigen jedoch am allerlehrreichsten, wie wenig man diese Vorschrift geachtet hat, wie das Gebetbuch äus allen möglichen Ursachen heraus immer umfangreicher wird. Ursprünglich für das Haus bestimmte Gebete werden in den öffentlichen Gottesdienst verlegt; Gebete, die nur für Feiertage verfaßt waren, werden auf Wochentage ausgedehnt; gelegentliche Ausschmückungen des Gottesdienstes werden zu ständigen Einfügungen, Gebete für „bevorzugte Geister" zu Gemeindegebeten; für Zuspätkommende wird durch Linschiebungen an verschiedenen Stellen gesorgt usw?°) Nur die Angst vor dem Ausbruch von Feuer in dem schutzlos zurückgelassenen Haus verhindert die noch weitere Aus- 8) Das., S. 13. 9) Randbemerkungen, S. 23. 10) Das., S. JO, \2, \6, 2% u. ö. 7) Studien, S. 25 u. H7.

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