Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 1 (1908-1909)
- Issue
- 12 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 267 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Ar. Nogelstern: Noch ein Mort zu dem neuen Organisationsrntwurf 267 Rabbinats als ein entbehrliches bezeichnen, ihm höchstens einen dekorativen Charakter verleihen, damit aber auch das Judentum in den Augen der Andersgläubigen und der Behörden herabsetzen und überhaupt schwer schädigen. Die segensreiche Wirksamkeit der Religionslehrer, die in mittleren und kleinen Gemeinden manche rabbinische Funktionen ausüben, soll nicht verkannt werden. Sie tun ihr Bestes, um den religiösen Sinn zu fördern, um der Gemeinde Belehrung und Erbauung zu spenden, aber sie sind nicht die theologischen Vertreter des Judentums, haben daher ihren Gemeindemitgliedern und den Behörden gegenüber nicht die Autorität, die den Geistlichen zukommt, sind auch nicht in der Lage, in schwierigen Fällen eine religiöse Entscheidung zu treffen. welche ungeheuerliche Anomalie liegt, um nur eines hervorzuheben, darin, daß nach § 28 jedem von der Gemeinde angestellten Rabbiner Gelegenheit zur Aeußerung gegenüber dem Vorstände zu geben ist, wenn die Beschlußfassung die Gestaltung des öffentlichen Gottesdienstes 2c. betrifft, wohingegen in Gemeinden, die keinen Rabbiner haben, derartige Beschlüsse, die doch tief in das religiöse Leben eingreifen, ohne weiteres, will sagen, ohne vorherige Entgegennahme eines mündlichen oder schriftlichen Gutachtens eines Rabbiners gefaßt werden können. Soll den kleinen Gemeinden, in denen mitunter der Wille eines einzigen einflußreichen Mannes entscheidend ist, ein solches Privilegium odiosum eingeräumt werden? Soll die vielgepriesene Gemeindeautonomie bis zu dieser Rarrikatur ausgedehnt werden? Das kann niemand wollen, den: die Religion Israels teuer ist, das kann vor allem kein wahrhaft liberaler Jude wollen, der in der geschichtlichen Entwickelung, in dem pietätvollen Anknüpfen an die Vergangenheit und nicht in gewaltsamer und willkürlicher, von Augenblickslaunen eingegebener, von keinerlei Sachkenntnis geleiteter Umgestaltung das Heil des Judentums, die Anbahnung einer gedeihlichen Zukunft erblickt. Man komme mir nicht mit dem Einwande, daß ja nach dem geltenden Iudengesetze von alle Gemeinde?:, die großen, wie die kleinen, die schrankenlose Befugnis haben, über alle religiösen Angelegenheiten nach ihrem Belieben und Gutdünken oder meinetwegen nach ihrem xflichtmäßigen Ermessen zu beschließen, ohne sich vorher bei Sachverständigen Rat holen zu müssen. Das ist eben einer der vielen Fehler dieses veralteten Gesetzes, der in dem neuen Gesetze verbessert werden soll. Haben doch auch bisher die Gemeinden das Recht gehabt, Personen ohne Lehrbefähigung und selbst ohne Schulbildung als Religionslehrer anzustellen und von diesem Rechte leider allzuoft Gebrauch gemacht, wenn der den: Gemeindetage vorgelegte Gesetzentwurf mit Recht diesen Mißstand beseitigt und der Gemeindefreiheit eine heilsame Schranke setzt, so sollte er auch nicht anstehen, einen Schritt weiter zu gehen und die Bestimmung zu treffen, daß jeder preußische Jude einem Rabbinate angehören muß. von mir ist auf dein Gemeindetage ein solcher Antrag gestellt worden, und die Versammlung hat ihn der Grganisationskommission als Material für ihre weitere Beratung überwiesen. Im Interesse der Gesamtheit und namentlich des Liberalismus ist die Aufnahme eines diesem Anträge entsprechenden Zusatzes zu § l dringend zu wünschen. Die Schwierigkeiten, die seiner praktischen Durchführung entgegenstehen, sind bei allseitig gutem willen wohl zu überwinden und durch Übergangsbestimmungen zu erleichtern. Durch die Zuweisung der kleinen Gemeinden zu einem benachbarten Rabbinate oder durch ihre Zusammenlegung zu einem Bezirksrabbinate würden auch die gegen die lebensläng-