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Liberales Judentum · 1909-01-01 · 11 (1909) · p. Seite 259

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Journal
Liberales Judentum
Volume
1 (1908-1909)
Issue
11 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 259 (sequence 19)
Language
German
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Weitere Beiträge zur Sabbutfrage in Briefen nn Br. Norden. 259 zu betätigen, ohne seine Pflichten gegen seine Familie, den Broterwerb, zu vernachlässigen. Unsere Raufleute — um bei meinem Beruf zu beginnen — können nicht am Samstag-Vormittag, wenn Markttag und Hauptgeschäftstag ist, ihren Laden und wenn auch nur auf eine Stunde, allein, ihr Personal ohne Beaufsichtigung, ihre Runden ohne Begrüßung usw. lassen, unsere Metzger müssen am Samstag-Morgen auf dem Markt stehen und ihre Ware zu Geld machen, unsere jüdischen Handwerker (Anstreicher usw.) können ihren Geschäftsbetrieb nicht zwei Tage ruhen lassen, und so viele Andere sind nicht in der Lage, ohne Schaden in ihren Einkünften zu erleiden, auch nur eine vormittagsstunde abzubrechen. Und unsere Akademiker? Während früher viele von ihnen sich nicht gerade taufen ließen, aber doch nach Möglichkeit jede Berührung mit dem Judentum xeinlichst zu vermeiden suchten, haben wir in den letzten Jahren die erfreuliche Tatsache zu verzeichnen, daß sich die Angehörigen dieser Berufe doch wieder mehr und mehr zu ihrem angestammten Glauben hingezogen fühlen. Aber können sie ihre hier in Frage kommenden Pflichten erfüllen? Der jüdische Rechtsanwalt muß am Samstag-Morgen seine Termine wahrnehmen, der jüdische Richter nicht minder, der jüdische Arzt muß seine Sprechstunde abhalten. Und wenn dieses „muß" schon bei den Juden in selbständigen Berufen der Fall ist, um wieviel mehr trifft das erst bei unseren eingestellten zu. Der junge Raufmann muß auf seinem Posten sein, wenn er nicht seine Stelle verlieren will, sofern er bei einem andersgläubigen Thef in Stellung ist, und selbst wenn er in Diensten eines Glaubensgenossen steht, und selbst wenn sein Thef noch so lovat gesinnt ist, so ist es diesem nicht möglich, den Angestellten auch nur ein einziges Mal zu beurlauben, da bei unfern Großbetrieben dann Dutzende dasselbe Recht in Anspruch nehmen würden und Niemand bei dem obwaltenden schweren Rampf ums Dasein mehr Angestellte beschäftigt, als er dringend bedarf. Und was für den jüdischen Raufmann zutrifft, trifft in gleicher weise für den jüdischen Metzgergesellen, für den Handwerksgehülfen, für den jüdischen Elektrotechniker, den jüdischen Referendar usw. zu. Und unsere jüdischen Mädchen? — Wie manches von ihnen, die in den großen Raufhäusern zu Dutzenden und Hunderten angestellt sind, ist aus gut jüdischem Hause, aus noch religiöser Familie! Sollte nicht diesem oder jenem von ihnen doch am Samstag-Morgen, wenn sie vielleicht hinter dem Ladentisch steht und eine seidene Bluse, einen Hut usw., verkaufen muß, wehmütig der Gedanke kommen: „Jetzt ist zu Hause Schabbos, jetzt kommt Vater aus der Synagoge und macht Riddusch, jetzt breitet er segnend seine Hand über alle Rinder, welche noch zu Hause unter seinem Schutze sind." Allerdings werden sich bei dem jungen Mädchen diese Gedanken vielleicht nur im ersten Jahre ihrer Abwesenheit von Hause einstellen; allmählich verliert sich das, sie geht im großen Strudel auf, es verliert sich aber auch ihr Judentum. Ihre Eltern sind tot, das Elternhaus aufgelöst, sie hört und sieht nichts vom Judentum, sie kennt es bald gar nicht mehr, sie ist für uns unwiederbringlich verloren. Und dieses junge Mädchen wird Frau und Mutter. Unsere Prediger rufen mit Vorliebe die Hilfe der Frau und Mutter an, wenn sie die Erhaltung des jüdischen Familienhauses, die Erziehung der Rinder zur Religion usw. fordern, gewiß mit vollem Recht, — aber ist eine Mutter, eine Frau, wie die oben geschilderte, wohl imstande, ihn überhaupt nur zu verstehen, nur überhaupt zu begreifen, was von ihr verlangt wird, wenn sie nichts von all dem mehr

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