Mannheim
Compact Memory

Liberales Judentum · 1909-01-01 · 11 (1909) · p. Seite 244

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
1 (1908-1909)
Issue
11 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 244 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3126481-3126482-3126494--0261-3127033
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

244 Ar. Brauer: Zum Organisatronsentrvurf Cofalgemeinbcn direkt oder indirekt gewählt werden. Es sind doch keine Staatsorgane. Dem Wesen des Liberalismus entspricht es durchaus nicht, die lokale Organisation absolut unabhängig zu gestalten, vermöge seiner Tendenz, die Gesamtheit zu fördern und das Gesamtinteresse über das Einzelinteresse zu stellen, erkennt der liberale Standpunkt die Berechtigung verschiedener Abstufungen innerhalb einer Organisation an. Es verträgt sich mit liberaler Auffassung nicht nur, sondern es ist ein Gebot dieses Standpunkts, dem unteren Organismus Beschränkungen aufzuerlegen, wenn Aufgaben zu lösen sind, die nur auf breiterer Grundlage oder wenigstens zweckmäßiger Weise nur einheitlich für größere Verbände oder Bezirke zu erledigen sind. — Dabei ist es aber auch von jeher als fortschrittlich angesehen worden, der Förderung immaterieller Bestrebungen durch umfassendere Organisationen zu dienen. Daß wir nur einzelne Synagogengemeinden und keine Gesamtorganisation in Preußen haben, erscheint zwar Vielen als belanglose Tatsache. Und doch ist der ideale wert einer Gesamtorganisation garnicht zu verkennen. Die Regierung betrachtet die Einzelgemeinde als quantite negligeable. Die j)rovinzialgemeinde, die Landesgemeinde würde dem Ansehen der preußischen Iudenheit dienen, weil jedes öffentliche Organ mit staatlicher Anerkennung autoritatives Ansehn genießt, sofernnichtdieGrenzen seiner Wirksamkeit in örtlicher und sachlicher Beziehung zu eng sind. Bloße Zweckverbände auf finanzieller Basis, wie sie der Antrag Friedmann auf dem Gemeindetage im Auge hatte, würden Organismen sein, für die man nicht mehr und nicht weniger Interesse zeigen würde, als etwa für einen verband von Erwerbs¬ und Wirtschaftsgenossenschaften. Es ist Zeit, daß die Iudenheit sich auch im öffentlichen Leben Geltung verschafft. Der Weg hierzu ist in dem Entwurf gewiesen. Insofern ist auch der Entwurf durchaus liberal. Denn dem Liberalismus ist es von jeher darum zu tun gewesen, Rkinderheiten zur Anerkennung im Staatsleben zu verhelfen. Dagegen ist es ein hyxerliberaler Standpunkt, wenn gesagt wird, daß der kleine Verband, die lokale Gemeinde durchaus ungeschmälert in ihren Rechten bleiben muß. Ist es wirklich ein Schaden, daß — es ist dies eine vielfach angefochtene Bestimmung des Entwurfs — die Einführung neuer Lehr- und Lesebücher nach Anhörung des Vorstandes der j)rovinzialgemeinde erfolgen soll? Keinesfalls! Ls wird inr Gegenteil sehr nützlich sein, daß eine die Garantieen sachgemäßer Prüfung in sich tragende Körperschaft der Willkür entgegenzuwirken versucht. Rtag doch auch sonst der Jude im Leben diese oder jene Anschauung vertreten. Es ist doch wichtig, daß die Jugend nach einheitlichen Grundsätzen unterwiesen wird und daß der Religionsunterricht nicht gar zu sehr das Bild der Zerrissenheit zeigt. Und schließlich kommt in der j)rovinzialgemeinde doch der Wille der Angehörigen der Lokalgemeinden zum Ausdruck, wahrscheinlich sogar mit dem Vorzug, daß der Prüfung größere Sachkenntnis zu Grunde liegen wird. Schrankenlose Ungebundenheit der Einzel-Gemeinde widerspricht häufig dem Gesamtinteresse, und deshalb sind die Neubildungen des Entwurfs gerade auch vom liberalen Standpunkt aus zu begrüßen. 3. Es soll nun nicht verkannt werden, daß der Grganisationsentwurf auch Bestimmungen enthält, die einer freiheitlichen Auffassung von der Ordnung öffentlicher Angelegenheiten nicht entsprechen. Ls sei verwiesen auf § ^7, Abs. 3, wonach die Satzung einer Gemeinde bestimmen kann, daß statt der Staatseinkommensteuer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.