Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 1 (1908-1909)
- Issue
- 10 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 224 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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224 Ar. Stern: Ueder die Möglichkeit nnd den Umfang einer legalen Reform °o biner pinchas Lsorwitz eine Derascha geholten, worin er „die Bibel mit (hoch-) deutsch 3U lernen" verpönte. Als Hartwich Wessely in eindringlichen Sendschreiben seine Glaubensbrüder ermahnte, von der naturwidrigen und kulturfeindlichen Lrziehungsweise der damaligen Zeit abzulassen, als er nach deutschem Muster eingerichtete jüdische Schulen forderte, da verhängten die Rabbiner von Prag und L i s s a den Bann gegen Wessely und seine Schriften. Und so wiederhole ich meine Behauptung: Reine einzige Gemeinde in Deutschland — und sei es die ultra-orthodoxeste — steht heute auf dem Standpunkte der das Veto-Recht vor hundert Jahren ausübenden Rabbinen. Die Talmud-Tora- Schule in Hamburg und die Realschule der israelitischen Religions-Gesellschaft in Frankfurt a. 2Xi. wären mit dem Bann belegt worden. Aber lassen wir diese unerquicklichen geschichtlichen Reminiszenzen; ich bedurfte ihrer, um meine These zu belegen. Ist das Veto-Recht an sich wirklich die ultima ratio derer, die das Judentum erhalten und fördern wollen? Ist das quieta non movere der Weisheit letzter Schluß? Ist nicht der trostlose Zustand vieler jüdischen Gemeinden, die religiöse Apathie, die Friedhofsruhe vielfach eine Folge der Nichtberücksichtigung des religiösen Gegenwartsbedürfnisses der modern gebildeten Juden? wollen sich die Rabbiner in den überwiegend liberalen Gemeinden nur auf das Häuflein der sich mit jeder Generation vermindernden Grthodoxen stützen? Wollen und müssen sie nicht den Versuch machen, auf die religiös-positiven wünsche der Liberalen ein- Mgehen, anstatt ihnen ein „Veto" und ein „non possumus" entgegenzusetzen? viel höher dünkt mit die Aufgabe des Rabbiners, neues Leben in seiner Gemeinde zu schaffen, zu neuen Betätigungen und neuen Schöpfungen aufzurufen als nur dafür zu sorgen, daß alles schön beim Alten bleibt, wenn ich um eine religiöse Prärogative des Rabbiners zu ringen hätte, ich würde, wenn es möglich wäre, für das Recht und die Pflicht des Rabbiners ringen, jederzeit eine starke, aufrüttelnde, religiöse Initiative zu entfalten. Denn Bewegung und nicht Ruhe, lebendige «Entwicklung und nicht toter Stillstand, Sorge für die religiöse Gegenwart und nicht nur Sorge für die religiöse Vergangenheit ist es, was dem heutigen Judentum nottut. Ueber die Hlöglichkeit und den Von Prof. Dr. Simon Stern-Saaz. ine durch die Zahl und die gesellschaftliche Stellung ihrer Mitglieder einflußreiche Vereinigung ersuchte mich um ein Gutachten über die Möglichkeit und den Umfang einer Reform im Judentum. Da diese Frage sich oft schon Vielen aufgedrängt hat, veröffentliche ich 'den Inhalt des abgegebenen Gutachtens. Die Frage kann von doppeltem Standpunkte aus behandelt werden, vom orthodoxen und vom historischen. Umfang einer legalen Reform. Der orthodoxe Standpunkt ist folgender : . () wir haben biblische und rabbinische religiöse Vorschriften. Die biblischen Vorschriften, die Gott selbst seinem Volke gab, können von Menschen nicht aufgehoben werden. Da aber oft Verhältnisse eintreten, unter denen die Befolgung der Vorschriften unmöglich wird oder zu irreparablem Schaden führen würde, hat sich die Notwendigkeit ergeben, der einen oder der andern bib-