Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 1 (1908-1909)
- Issue
- 9 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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0.0 o o Rundschau 211 der sich des Gefühls der Pietät gegen den Verstorbenen entschlägt. Denn dieses, das Gefühl der Pietät wird gefordert, das in der Bestattung bewährt werden soll; in der Bestattung, für welche eine bestimmte Art durch eine bestimmte Satzung nicht verordnet ist. Es gibt keine Stelle in Bibel oder Talmud, welche unzweideutig das eine befiehlt, das andere verbietet; jeder Deutung zitierter Worte kann eine andere Deutung entgegengestellt werden; ganz natürlich; da immer nur eine gelegentliche Erwähnung von Tatsachen, aber nirgends die Absicht, eine Satzung auszu sprechen, vorliegt. Warum sollte sie auch? wenn der Eine sein Gefühl der s)ietät nur durch die Grablegung befriedigt fühlt, weil das Anklingen eines Bibelwortes seine Seele dabei leitet oder Vorstellungen von einer leiblichen Auferstehung sein Gemüt beherrschen, oder die vielhundertjährige, in den Gräbern der Friedhöfe vor Augen liegende Sitte ihm auch als Gesetz erscheint: wenn der Andere dagegen die Verbrennung für edler, ehrenvoller, diese Auflösung des Leichnams für den Verstorbenen reinlicher und vor Gefahr des Scheintodes sicherer, für die Ueberlebenden zuträglicher und darum seinem Gefühl der j)ietät allein entsprechend findet: wenn der Grad der Energie wie der Lauterkeit und Innigkeit des Pietätsgefühls in beiden gleich hoch sein kann: — warum sollte denn die Religion die Freiheit des Gemütes, der Meinung, des Gefühls beschränken? warum soll sie die Einen — fetzt oder künftig — zwingen, eine für ihr Pietätsgefühl niedere Form der Bestattung zu wählen, weil die Anderen — fetzt oder ehedem — die andere Form für die höhere gehalten haben? Die Religion, die jüdische zumal, fordert das höchste, das reinste, das lebendigste Gefühl der Ueberlebenden; aber eben deshalb überläßt sie es ihm, die Form zu finden, in der es sich am deutlichsten bekundet. Die Sucht der Kodifikation, der juristischen und kasuistischen Feststellung jedes Brauchs, muß das Judentum von sich völlig abtun, wenn es neues Leben gewinnen soll. Es dürfen nicht Dinge, welche der individuellen Gesinnung allein oder dem Takte, und selbst der Mode angehören, mit der Strenge des Gesetzes und der Weihe der Religion umgeben werden." Rundl'chau. München, im April $09. Zu der am $. März $09 veranstalteten Propaganda-Versammlung im Richard Wagner-Saale des Bayerischen Hofes hier fanden sich etwa 300—H00 Herren und Damen ein, die gekommen waren, um vor allem den in Aussicht gestellten Vortrag des Herrn Iustizrat Dr. Blau aus Frankfurt am Main über das Thema: „Dient unsere liberale Bewegung der Erhaltung des Judentums?" zu hären. Am Vorstandstische nahmen Platz: Herr Albert Landauer, H Vorsitzender; Herr Iustizrat Dr. Frankenburger, 2. Vorsitzender; Herr Louis Dannhauser, Schriftführer; Herr Moriz Bühler, Kassierer; Herr Iustizrat A. Gfner; Herr Michael Nußbaum; Herr Iustizrat Ludwig Bauer aus Augsburg; ferner waren aus Augsburg erschienen: die Herren Kommerzienrat Hch. Landauer, Rahn von der Firma Arnold und Rahn und Bankier Emil Gutmann mit Gattin. Am 9 Ahr eröffnete der erste Vorsitzende die Versammlung, begrüßte dieselbe in herzlicher weise und stellte den zu seiner Rechten sitzenden Herrn IustizratDr. Blau, den vortragenden des Abends, vor, welcher mit' großem Enthusiasmus empfangen wurde. Herr Albert Landau er bemerkte weiter, daß die von uns erstrebten Ziele wohl eine zeitgemäße Reform des Judentums bezwecken, aber durchaus nicht gegen die (Orthodoxie