Mannheim
Compact Memory

Liberales Judentum · 1909-01-01 · 9 (1909) · p. Seite 210

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
1 (1908-1909)
Issue
9 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 210 (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3126481-3126482-3126492--0225-3126995
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

210 Professor Fazarrrs: Ueber die Feuerbestattung. Auf die übrigen allgemeinen Gründe, welche für die Feuerbestattung anzuführen find, braucht man hier nicht näher einzugehen, sie gelten für das Judentum natürlich nicht im geringeren Maße, wie für die zivilisierte Menschheit im allgemeinen, was wir mit vorstehenden Ausführungen beweisen wollten, ist einzig und allein die unumstößliche Tatsache, daß unsere Religion keinverbot der Feuerbestattung kennt, und daß man ein überzeugungstreuer Jude und trotzdem Anhänger der Feuerbestattung sein kann, ohne befürchten zu müssen, durch die Betätigung solcher Ansichten dem Gei st e unserer Religion zuwiderzuhandeln. Prof. Tazarus über die Feuerbestattung. US der vor kurzem erschienenen nachgelassenen Schrift von Moritz Lazarus über „Die Erneuerung des Judentums" seien zu dem vorstehenden Artikel folgende hochinteressante und bedeutungsvolle Bemerkungen zu dem Thema „Judentum und Feuerbestattung", mit Erlaubnis der Herausgeberin und der Verlagsbuchhandlung abgedruckt; sie sind charakteristisch für den Geist, der aus dem hochaktuellen Buche weht: „Möchte einer doch alle Gründe der Vernunft und Sittlichkeit gegen die Feuerbestattung Vorbringen, um die Menschen von derselben abzuhalten: möchte er auch politisch agitieren, um sie durch den Staat verbieten zu lassen: kein Wort wollte ich dagegen sagen. Es ist mir ganz und gar nicht um die Feuerbestattung. Aber ein R e l i g i o n s g e s e tz als solches, das nicht existiert, heute künstlich zu schaffen: aus irgend einem Bibel- oder Talmudspruch nach jener aus Scharfsinn, und Beschränktheit, aus Gewissenhaftigkeit und Willkür zusammengeschweißten Methode ein neues Gesetz herauszuxressen, das gebietet die Religion nicht, und die Vernunft verbietet es. Am wenigsten aber ist es erlaubt, sich auf das bloße Bestehen des bisherigen Brauchs zu berufen und ihn, auch wenn sein Ursprung aus einem Gesetz nicht nachweisbar ist, dennoch als ein Gesetz zu betrachten. Denn der Brauch ist doch auch einmal entstanden; er ist doch nicht von Ewigkeit her; er hat also einmal einen anderen Brauch, der vor ihm bestand, abgelöft. warum soll er nicht ebenso aufhören, wie er entstanden ist? warum soll er nicht von einem neuen Brauch abgelöst werden? Er ist damals natürlich au^ irgend einem Grunde geschaffen; nun, diejenigen, welche ihn heute verwerfen und einen neuen einführen wollen, haben doch auch für beides ihre Gründe. Auch hier darf ich mich mit der bloßen Abweisung nicht begnügen; auch hier will ich erklären, was der Geist des reinen und wahren Judentums lehrt. Denn wer möchte behaupten, daß die Bestattung der Leichen für irgend eine der edleren Religionen gleichgültig sein kann? vollends in den Schriftguellen der jüdischen, in Bibel und Talinud, sind die Erzählungen und Empfehlungen feierlicher Bestattung so zahlreich, daß es ganz unnötig ist, einzelne anzuführen, um die religiöse Anschauung und Sitte zu erweisen. Ueberall aber handelt es sich wesentlich nur um die Bestattung und, wo es geschehen kann, um würdige und feierliche Bestattung im Gegensatz zu der „schmachvollen" Vernachlässigung des etwa zum Fraß der Vögel und des wildes liegen gelassenen Leichnams. Tief und schön wird die Schmach, am Leichnam verübt, vom Talmud als dreifache gedeutet: Schmach des gottesebenbildlichen Geschöpfes, Schinach der überlebenden Anverwandten desselben, Schmach dessen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.