Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 1 (1908-1909)
- Issue
- 9 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 209 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Else Varn: Judentum und Feuerbestattung 209 Würmer. Und das Kaddisch, das wir an der letzten Ruhestätte unserer Lieben zu sagen pflegen, es gilt einzig und allein der Seele, dem Gei st e des Verklärten, und der bleibt der gleiche — ob Feuer- oder Erdbestattung' Damit wären wohl so ziemlich alle Gründe, die sich im Judentum für und wider die Feuerbestattung finden, aufgezählt, und es bleibt nur noch übrig, die Stellung zu streifen, die, wie bereits oben erwähnt, von den verschiedenen Geistlichen unserer Religion eingenommen wird. Die schärfsten Gegner finden sich, wie dies auch bei den christlichen Feinden der Feuerbestattung der Fall ist, im Lager der Orthodoxen. Diese verurteilen, wie in einigen Fällen gezeigt wurde, die Feuerbestattung aufs Allerschärfste und verweigern bei Leichen, die zur Einäscherung bestimmt sind, jedwede rabbinische Funktion. Auch gegen die Beisetzung der Aschenreste lehnen sie sich auf und gestatten solche entweder gar nicht oder nur dann, wenn die Urne in einen vorschriftsmäßigen Sarg gelegt und in diesem begraben wird. Einen grcß ügiaeren Standpunkt nehmen diejenigen Geistlichen ein, welche die religiösen Zeremonien vor der Ueberführung in das Krematorium ausüben, sich aber bei der Kremation selbst oder bei der Beisetzung der Asche nicht mehr beteiligen. Zu dieser Kategorie gehören wohl die meisten unserer deutschen Rabbiner, sowie der verstorbene Großrabbiner von Frankreich, Zadok Kahn. Die Zentralkonferenz der amerikanischen Rabbiner beschloß bereits im Jahre \892: „In Fällen, wo wir aufgefordert werden, als religiöser Beistand bei der Kremation eines verstorbenen Rlitbruders aufzutreten, sollten wir dies nicht verweigern mit der Begründung, daß die Feuerbestattung amijüdisch oder irreligiös ist." Die dritte und liberalste Spezies repräsentieren aber jene Geistlichen, die in vollem Ornat im Krematoium amtieren und sogar bei der Beisetzung der Urne Mitwirken. In diesem Sinne hat z. B. die jüdische Kirchenbehörde in Baden den ihr unterstellten Rabbinern erlaubt, bei Feuerbestattungen in ganz gleicher Weise wie bei Erd» bestattungen ihres Amtes zu walten, während — variatio delectat! — im Gegensatz hierzu erst kürzlich eine Anzahl norddeutscher Rabbiner in Bremen zusammentraten und den Beschluß faßten, bei Leichen, welche für die Feuerbestattung bestimmt sind, nicht nur selbst ihre Mitwirkung zu verweigern, sondern diese auch der Lhebra zu untersagen. Als Extrem im entgegengesetzten Sinn sei schließlich noch der Rabbiner Moses Israel Tedeschi in Triest erwähnt, der seiner Anhängerschaft für die Feuerbestattung dadurch besonderen Nachdruck verlieh, daß er für sich selbst die Kremation anordnete. Man sieht, die Stellung der einzelnen Rabbiner hi dieser wichtigen Frage ist so verschiedenartig, als nur möglich. Da es bei uns keine Oberbehörde gibt, welche kraft ihrer Autorität eine einheitliche Regelung solcher Fragen treffen kann, so wird es Sache eines jeden 2111521^11 Juden sein, wie er sich zu dieser einschneidenden Frage stellt. — Daß sich ein moderner Jude den ethischen, hygienischen und sozialen Gründen, welche für die Feuerbestattung sprechen, nicht verschließen kann, liegt auf der Hand. Wan denke beispielshalber nur an die große Friedhofsnot, die vielen unserer Gemeinden schon schwere Stunden bereitet hat, und die durch die allgemeine Einführung der Feuerbestattung wohl ziemlich behoben würde. Gerade bei uns Juden, wo es keinen Nmtrieb der Gräber gibt, letztere vielmehr auf ewig erhalten werden sollen, ist dieser Grund von größter Bedeutung.