Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 1 (1908-1909)
- Issue
- 9 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 207 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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o o o o Eise Aorn: Judentum und Feuerbestattung 207 biners von Würzburg, der seit Jahren eine überaus heftige Fehde gegen den Vorstand seiner Gemeinde führt, weil er den Aschenresten eines der angesehensten Mitglieder derselben die von jenem gestattete Beisetzung auf dem dortigen Friedhof energisch verweigert. Das sind nun zwei Priester der gleichen Religion, jeder fest überzeugt, daß sein Vorgehen das richtige ist. Gs ließen sich noch viele Beispiele anführen, die das pro und contra in ähnlich scharfer Weise beleuchten. Allein ehe wir auf den Kampf der Meinungen und seine Auswüchse näher eingehen, sei folgende Tatsache festgelegt und bewiesen: Gs gibt in der jüdischen Religionslehre keine Vorschrift, welche die Feuerbestattung direkt verbietet; weder in der Bibel, noch im Talmud findet sich die gering st e diesbezügliche Aeußerung. Dieses Faktum wurde in durchaus einwandsfreier Weise u. a. von Rabbiner Dr. Wiener in Oppeln nachgewiesen, einem der eifrigsten Vorkämpfer der Feuerbestattung, der verschiedene sehr beachtenswerte Aufsätze in der Zeitschrift für Feuerbestattung „Die Flamme" veröffentlichte und selbst Mitglied einer Feuerbestattungsgesellschaft war. Aber noch viel wichtiger wie dieser Ausspruch eines Anhängers der Feuerbestattung ist der Umstand, daß zwei der enragiertesten Feinde derselben, nämlich Oberrabbiner Dr. Güdemann - Wien und Rabbiner Dr. Unna-Mannheinr, die diese Bestattungsart in Wort und Schrift auf's Grbitterste bekämpften, trotz wiederholter gegnerischer Aufforderung nicht imstande gewesen sind, ein verbot der Feuerbestattung aus unseren Gesetzbüchern zu konstruieren. Vielleicht wird man den Ginwand bringen, daß zu den Zeiten, in denen unsere Religion entstanden ist und unsere Gesetzgeber wirkten, die Feuerbestattung überhaupt noch nicht existierte; dem ist aber nicht so, denn es ist bekannt, daß Saul und etliche Könige nach ihm verbrannt wurden, ja, es galt diese Art der Bestattung als ein ehrenvolles Vorrecht der Könige, denn ausdrücklich wird beim Tode des Königs Zoram, „der Böses tat in den Augen des Ewigen", erwähnt, „daß das Volk ihm kein Feuer anzündete, gleich dem Feuer seiner Väter" (2. Lhr. 2\, l9). Daraus läßt sich ohne weiteres schließen, daß die Sitte der Leichenverbrennung auch bei den Juden nicht unbekannt war. Gin weiterer diesbezüglicher Hinweis findet sich bei Zeremia (5% 5): „Zn Frieden wirst Du (Zedekia) sterben und und gleich dem Brande Deiner Väter, der ersten Könige, die vor Dir waren, wird man Dich verbrennen." Hier nehmen zuerst die Septuaginta und Hieronymus eine wirkliche Leichenverbrennung an; ihnen folgten in neuster Zeit Zulius Fürst, Zunz, Arnheim u. a., die diese Stelle im gleichen Sinne übersetzten, nämlich mit den Worten: „und wie man Deine Väter, die früheren Könige, verbrannt hat, so wird man Dich verbrennen." Gs wird zwar von rabbinischen Kommentatoren der Versuch gemacht, diese Verbrennung als „Verbrennung von Spezereien" auszulegen, eine Ansicht, der sich auch Luther in seiner Bibelübersetzung anschließt. Allein es ist sicher, daß die Auffassung der Grsteren, im Sinne der wirklichen Feuerbestattung, die richtige ist. Zn späteren Zeiten finden wir noch einmal eine Erwähnung einer anderen Art von Feuerbestattung; Salomon ben Adret (\2o5—\5I0) erlaubte nämlich, Kalk über die Leichen zu schütten, um deren raschere Aufzehrung zu bewirken; wohl von ihm nahmen die portugiesischen Zuden die Sitte an, ihre Toten auf diese Weise zu bestatten. Somit ist nun wohl zur Genüge dargetan, daß die jüdische Religion kein direktes Verbot der Feuerbestattung besitzt.