Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 1 (1908-1909)
- Issue
- 9 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 200 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3126481-3126482-3126492--0215-3126985- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
200 Pr. Felis Goldwann: Mie Behandlung fremder Bekenntnisse ler.b) Das ist doch ein unwürdiger Zustand. Nun besteht die Befürchtung, daß die Besitzenden, wenn sie zu den Gemeindelasten in stärkerem Maße herangezogen werden, den jüdischen Gemeinden den Bücken kehren werden. Das ist wohl übertriebene Aengstlichkeit. Mögen doch wirklich einige Reiche sich aus diese weise den Steuern entziehen; so schlimm wird der Ausfall nicht fein und schade ist es um diejenigen nicht, die aus solchem Grunde sich ausschließen. Läßt sich ja doch vermuten, daß ein Mann, der vor geringen pekuniären Opfern im Interesse seiner Glaubensgemeinschaft zurückschreckt, auch sonst nicht für diese eintreten wird, daß er zu den Leuten gehört, die ihre Kinder taufen lassen, „wenn man zu einem gewissen Vermögen gekommen ist." Schließlich gehören zu sozialpolitischer Tätigkeit Maßnahmen für die kulturelle Hebung der unteren Schichten und der Gemeinde überhaupt. Die pflege dieses Zweiges der Sozialpolitik wird die jüdische Gemeinde wohl in weitem Umfang der Tätigkeit privater überlassen müssen (man denke hier u. a. an die Toynbee-Hallen). Gins aber kann die Gemeinde auch hier tun. Sie kann die 9) In Berlin zahlt man mit ^000 Mark Einkommen 6 Mark Stenern, mit 2000 Mark aber 7,33 Mark. Und wenn man sich von den 6 Mark S.'enern befreien läßt, verliert man das Wahlrecht! Voraussetzung schaffen zur kulturellen Hebung aller Glieder der Gemeinde: ihr Selbftbeftimmungsrecht innerhalb des Gemeindeorganismus. Zu diesem Zwecke müssen die beschränkenden Bestimmungen fallen, die einzelne Glieder ausschließen, die das aktive und passive Wahlrecht knüpfen an Zensus oder selbständige Ernährung, an dreijährigen Wohnsitz oder — last not least — männliches^) Geschlecht, oder die es den Beamten der Gemeinde versagen. Und wie es mit dem Stimmrecht bei den Gemeindewahlen, so ist es mit dem Stimmrecht in der Verwaltung selbst, besonders in den Verwattungskommissionen. Es liegt auf der Hand, daß Lehrer und Lehrerin in der Schule, Arzt und Aerztin im Krankenhaus, die wohltätige und hilfsbereite Frau in der Fürsorge für Arme, Waisen usw. ganz anders ihre kulturellen Bestrebungen verfolgen können, wenn sie nicht nur mitzuraten und mitzutaten, sondern auch mitzubeschließen haben. — Die liberalen Gemeindeverwaltungen können also noch große sozialpolitische Aufgaben erfüllen, treu dem Programm der Vereinigung wirkend im Sinne der Bibel und zugleich entsprechend den Bedürfnissen der Gegenwart, insbesondere aber der Gesinnung der jüdischen Jugend. \0) Entsprechend dem Programm der v. f. d. l. I. i. D. Oie Behandlung fremder Bekenntnisse im jüdischen Religionsunterricht. Von Dr. Selix Goldmann-Oppeln. er feste Boden, auf dem die folgenden Ausführungen fußen, ist der Grundsatz, daß der Religionsunterricht der heutigen Zeit durchwegs rein praktische Ziele verfolgt, wie die Unterweisung in der hebräischen Sprache sich heute nicht mehr — wenigstens soweit sie die große Masse der jüdischen Schüler betrifft — mit der eingehenden Lektüre der Bibel und Mischnah abgeben kann, sondern sich mit dem engen Gebiete der Praxis begnügt und das Kind nur fähig machen will, an dem gottesdienstlichen Leben der Gemeinde und des Hauses mit Verständnis teilzunehmen, so hat sich auch der Unterricht in der Geschichte dieselbe Beschränkung auf. die praktische Seite aufzuerlegen. Ganz besonders