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Liberales Judentum · 1908-01-01 · 2 (1908) · p. Seite 45

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
1 (1908-1909)
Issue
2 (1908)
Date
1908-01-01
Page
Seite 45 (sequence 21)
Language
German
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Prof. Ar. Fudrvig Geiger: Aus den Kinder fuhren der Refsrmbrrvrgung 45 Daraufhin wandte sich die Gemeinde an das Kultusministerium ((. November (8(8). Sie stellte die gesamte Angelegenheit dar, erwähnte auch die mannigfachen Abweisungen der Breslauer Behörden und sprach die Bitte aus, die Neuerung zu verbieten. Die Petition ist unterschrieben: „Das Kollegium der Aeltesten und Vorsteher und die Vorsteher der alten Beerdigungsgesellschaft der hiesigen Israelitengemeinde" und enthält folgende Namen: Wolfs, Ginsberg, I. I. Bloch, Dohm, Aaron Stern, Ls. p. Heymann, Lazarus Berliner, D. Sklower, M. L. Tassirer, S. Friedeberg, 3. Oppenheim, 3- Eliasohn, L. N. Ioachimsthal, Ls. L. Tassirer. Das Kultusministerium überwies die Eingabe dem Ministerium des 3nnern als zu dessen Ressort gehörig, dieses lehnte aber ab, sich mit der Angelegenheit zu befassen, gab es dem Kultusminister zurück, und dieser entschied ((. Dezember), daß die Beschwerde als ganz unbegründet zurückzuweisen sei. II. Km 4. 3uli 1(829 starb in Breslau Michael Schlesinger. Er war am 8. August (754 in Guttentag von armen Eltern geboren, erlangte in seinem 20. Jahre Stellung in einer Fabrik in Potsdam, wo er mehrmals von Friedrich dem Großen freundlich angeredet wurde, lebte seit (782 in Breslau und machte sich als Stifter und Wohltäter in jüdischen und allgemeinen Angelegenheiten einen trefflichen Namen. So war er z. B. Schatzmeister der Gesellschaft für vaterländische Kultur. Seine Beerdigung fand an: 7. Juli mit großer Feierlichkeit statt. Dr. Freund hielt an seinem Grabe eine Rede. Schlesinger war Mitstifter und vieljähriger Vorsteher der in der vorigen Miscelle genannten neuen Beerdigungsgesellschaft. Nach seinem Tode wollte der Schwiegersohn Friedrich Lewald auf dem Leichenstein eine für die Lsinterbliebenen lesbare, also deutsche Inschrift in lateinischen Lettern mit christlicher Zeitrechnung anbringen, wurde aber von der Gemeinde an diesem Versuche gehindert. Der Polizei« Präsident gab ihm den Rat zu versuchen, ob ihm gestattet würde eine hebräische und deutsche Grabschrift, letztere in lateinischen Lettern, anzubringen; Lewald befolgte diesen Rat jedoch nicht und richtete eine Petition (24. April 1(830) an das Ministerium des Innern. Dieses beschied die Regierung in Breslau dahin ((. Mai), daß Lewald zur Ausführung seines Vorhabens berechtigt sei, da die Grabschrift nichts enthalte, was gegen die guten Sitten und die Landesgesetze verstoße; übrigens gehöre das Eigentum des Leichensteins zur Hinterlassenschaft des verstorbenen, daher seien die Erben berechtigt, auf dieses ihr Eigentum alles zu schreiben, was sie wollten. Aus diesen Gründen sei Lewald von der Polizei in seinem Rechte zu schützen. Als die Gemeinde gegen diesen ihr bekannt gewordenen Bescheid protestierte (28. Juni), wurde ihr die Mitteilung, daß es ihr überlassen bleibe, „ihr vermeintliches Untersagungsrecht vor dem ordentlichen Richter im Wege des Prozesses auszuführen." Diese richterliche Entscheidung wollte die Gemeinde nicht anrufen. Da sie bei dem Minister des Innern kein Glück gehabt hatte, so versuchte sie ihr Heil bei einem anderen Ministerium, dem des Kultus. Kultusminister war Herr von Altenstein. In der Tat zeigte sich dieser willfährig. Denn er schrieb an seinen Kollegen vom Innern, Herrn v. Schuckmann (2. September (830), seine Verfügung müsse auf einem Irrtum beruhen, denn da es sich bei der Angelegenheit „um eine Streitfrage über die nach kirchlichem Rechte und religiösem Gebrauch der Iudengemeinde statthafte Einrichtung der Grabdenkmäler handele", so gehöre die Sache vor sein, des Kultusministers Forum. Aber auch in der Sache selbst stimme er mit dem Kollegen nicht überein, da nach einem Gutachten des viceoberlandrabbiners Weyl aus dem Jahre (824, Grabschriften in keiner anderen als der hebräischen Sprache und durchaus nur in der jüdischen Zeitrechnung statthaft wären. Daher habe er die Regierung in Breslau zur einstweiligen Sistierung der Errichtung des Grabsteins aufgefordert. Auf diese Mitteilung erwiderte der Minister des Innern, er bleibe zwar auf seinem Standpunkt, daß die Entscheidung der Angelegenheit vor das Gericht gehöre, überlasse aber dem Kollegen die weitere Verfügung.

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