Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 1 (1908-1909)
- Issue
- 2 (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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44 Prof. Ar. Fudrvig Geiger: Aus den Kinderjuhren der Mrfsrmdrwrgung geweckt und zaubert uns liebe traute Bilder vor. Mögen wir jüdischen Mütter Sorge tragen, daß, wenn unsere Rinder dereinst in einer traumhaft stillen Dämmerstunde zurückschauen auf ihre Rinderzeit, daß da auch vor ihnen aufsteigt ein Bild voll schimmernder Schönheit, das Bild vom Elternhaus, in welchem moderner Geist und zeitgemäße Sitte sich vermählt mit dem Geist der Ehrfurcht und der religiösen Poesie, mit dem Geiste innigen jüdischen Familienlebens! Aus den Kinderjahren der Reformberoegung. Von Geheimerat Prof. Dr. ludroig Geiger. “TS er Liberalismus, der Rampf gegen das Tote oder dem Absterben Nahe, trat fast zuerst gegen die Art der Leichenbestattung auf. wenn die keineswegs immer liberalen Staatsregierungen die allzurasche Beerdigung der Toten verboten, unr das Begraben Scheintoter zu verhindern, so wehrten sich die modern-gebildeten, menschlichempsindenden Juden gegen die Mißbräuche in der Art der Bestattung, die, weil sie alt waren, Manchem mit einem Schimmer von Heiligkeit umkleidet schienen. Einzelne Pröbchen orthodoxen Uebereifers seien in Folgendem zusammengestellt: I. In Breslau bildete sich ^7^8 eine neue Beerdigungsgesellschaft. Sie wollte die Leichen anders als bisher geschehen, reinigen und bekleiden, auch auf luxuriösere Art beerdigen, behielt aber die Einsenkung ohne Särge bei. Im Jahre (8\7 verlangten einige Mitglieder für jede Leiche einen besonderen Sarg. Dies wurde ihr von der Polizei (der damalige Polizeipräsident war Streit), gestattet. Dagegen wandte sich die Gemeinde am 26. Februar s8s8. Doch ließ die Polizei diese Beschwerde unbeachtet, entschied vielmehr am 23. Juli, sie werde „die neue Beerdigungsgesellschaft in ihren Plänen schützen und werde ferner nach einem Befehl der Regierung darauf sehen, daß bei der alten Beerdigungsgesellschaft nicht ferner, wie solches bisher der schlechte Brauch und insbesondere mit der Leiche des verstorbenen Herrn 9 Die nachfolgende Darstellung ist den Akten des preußischen Geheimen Staatsarchivs in Berlin entnommen, und zwar dem Aktenstück R 77 XXX Breslau, Iudensachen No. 3^. Für die Erlaubnis, diese Akten zu benutzen, spreche ich der Direktion meinen ergebenen Dank aus. Dr. Marburg der Fall gewesen sein soll, bei Reinigung und Beerdigung jüdischer Leichen mit diesen auf ein alles Gefühl empörenden, mit der Achtung gegen die irdischen Ueberreste Verstorbener im grellen Widerspruch stehenden Art verfahren werde, indem dieselben z. B. wenn sie zur Reinigung aus dem allgemeinen Sarge herausgenommen werden, gewöhnlich nackend auf eine Bank geworfen und dabei, sowie beim Abwaschen auf eine Weise behandelt werden, die von der Art, wie man mit tierischen Radavern umgeht, nicht viel unterschieden i-st". Außerdem bestän^ bei dem Zustande mancher Leichen durch soWer Behandlungsart Ansteckungsgefahr. *; Gsmeinde erung Gegen diese Entscheidung legte die Protest ein (\2. August), weil diese „als eine der drückendsten Beeinträchtigungen ihrer Religionsfreiheit anzusehen sei, wenn sie gezwungen wäre, gegen ihre feste Ueberzeugung eine Alterierung in ihren heiligsten Ueberzeugungen zu erleiden". Uebrigens sei die Darstellung der Gegner unrichtig oder mindestens übertrieben. Sie machten ferner darauf aufmerksam, daß für Berlin und demgemäß für die ganze Monarchie je,re Neuerung als Sektiererei verboten sei. Daher baten sie, der neuen Beerdigungsgesellschaft ihreBeerdigungsart zu verbieten. Von diesem Schreiben gab der Vorstand auch dem Polizeipräsidenten Renntnis. Die Regierung jedoch beschied die Gemeinde abschlägig, „weil die protestationsgründe keineswegs von Gewicht, vielmehr Ihre protestation mit den bestehenden Rirchenverhältnissen Ihrer Gemeinde unvereinbar befunden worden ist". (s3. Oktober.)