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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1913-01-01 · 36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913) · p. Seite 76

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 76 (sequence 60)
Language
German
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IRI
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76 Die Dezision in ihrem Verhältnisse zur Praxis. troverse steht♦ R. M. meint nämlich, daß in einem Falle, wo die Einwohne* nicht bloß den Hof, sondern auch eine Art geschlossene Gasse (מבוי), zu de* sich mehrere Höfe öffnen, als ihr Privatgebiet bezüglich des Sabbath symbolisieren wollen, zwei ״Erub“ genannte symbolische Male vorbereitet werden müssen, von denen das eine den Erub- Chazeroth, das andere den Schittuf-Mebooth repräsentiert, während die ״Gelehrten“ eines dieser Symbole für genü gend erklären♦ Auch hier wird die Praxis nach R. M♦ in den drei oben genannten Formen mitgeteilt1), mit dem Unterschiede Jedoch, daß hier keine abweichende Schlnßdezision folgt. Dieselben Entscheidungsformen wiederholen sich bei einer Lehrmeinung des R. Eliezer b. Jakob (Erub. 62 b2). Aus der weitern Diskussion des Abaji mit Rab Josef geht hervor, daß die im Namen Samuels tradierte Dezision nach REbJ., ferner die allgemeine Regel, daß die Lehren REbJ.’s nur ein Maß ausmachen, aber rein sind משנת ר, אליעזר בן יעקב קב ונלן den Ausschlag für die weitere Praxis geben. Bezeichnend für die Unterscheidung zwischen Dezision und Gebrauch ist die Stelle in Jerusch♦ Schekalim I, f, und das♦ Meg. I, 5. Es wird hier im Namen des R. Josua b. Levi mitgeteilt, daß die Dezision bezüglich der liturgischen Ordnung im Schaltmonate מצות הנוהגות באדר שני אינן נוהגות בראשון חוץ מהספד ותענית שהן שוין בזה ובזה nach R. Simon b. Gamliel erfolgt ist. Darauf berichtet R. Huna Rabbah aus Sepphoris, daß R. Chanina aus Sepphoris dies (als Gebrauch) eingeführt habe. Hierauf die Bemerkung: Er habe es bloß (als Gebrauch) eingeführt, doch nicht als Dezision anerkannt. Ähnlich in Jerusch. Nidda III, S .שמואל אמר הלכה כי׳ יודא א״ר זעירה, לא דו אמר הלכה כד יודא, אלא די חמו רבנן, נהגין בד יודה. Erwähnung verdient noch eine Mitteilung R. Jochanäns in Jerusch. Schebiit V, f, daß den Johannisbrodbaum betreffend der Gebrauch sich nach R. Nechemjah richte, der hier nämlich den Zeitpunkt des Einsammelns der Früchte 1) Hier ist רב גידל der Tradent Rabs. 2) An erster Stelle ist hier רב יהודה אמר שמואל.

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