Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1913-01-01 · 36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913) · p. Seite 74

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 74 (sequence 58)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3122061-3122106--5773-3126250
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

74 Die Dezision in ihrem Verhältnisse zur Praxis. Vi etter Abschnitt. Die Dezision in ihrem Verhältnisse zur Praxis. Trotz der Verschiedenheit, der wir sowohl in den An- Schätzungen der Gelehrten als auch in der Praxis so häufig begegneten» lebte doch im ganzen Judentum, so sehr es auch zerstreut war, der alle Gegensätze ausgleichende Gedanke der Gesetzeseinheit. Dieser Gedanke kam zunächst darin zum Ausdruck, daß sich die hervorragendsten Gelehrten und Schulhäupter zur Aufgabe gemacht haben, die bestehenden Kontroversen vom Gesichtspunkte der Praxis aus einer neuen Untersuchung zu unterziehen und ein einheitliches Endergebnis zu treffen. Das Endergebnis sollte dann, durch Ausschließlichkeit seiner Geltung recht eigentlich den Charakter des Gesetzes annehmen. Es braucht hier nicht besonders betont zu werden, daß die Einheit, welche zur Zeit der Kontroversisten nicht zustande kommen konnte, auch von den Dezkoren nur teilweise erreicht wurde. Einerseits waren die Dezisoren selbst nicht immer einig untereinander, und es bildete sich unter ihnen dasselbe Verhältnis aus, welches unter ihren Vorgängern, den Kontroversisten bestanden hatte. Andererseits konnte die Einheit in der Praxis nicht durchgeführt werden. Es soll zunächst auf einige Formen der Dezisionsbildung hingewiesen werden. Die Dezision schlechtweg bedeutet die endgiltige Normierung des Gesetzes mit dem Anspruch auf bestimmte und ausschließliche Geltung. Neben dieser strengen Formulierung ״Halacha“ finden sich weniger strenge Ausdrücke zur Bezeichnung der herrschenden Praxis, denen besonders das legislatorische Moment abgeht. An erster Stelle wollen wir den am häufigsten vorkommenden Minhag nennen. Der Minhag (Gebrauch oder Gepflogenheit) ist eine ohne legislatorisches Eingreifen sich ausgebildete Praxis; gleichsam die elementare Bekundung des Volksgeistes. Bei manchen Gesetzen herrscht eine Meinungsverschiedenheit, ob sie infolge einer Dezision, oder durch die Macht der eingebürgerten Gewohnheit bestehen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.