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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1913-01-01 · 36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913) · p. Seite 60

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 60 (sequence 44)
Language
German
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IRI
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60 Die Kontroversen der Schriftgelehrten Levi. Der Kodif ikator selbst sanktioniert die Berechtigung: der Gemeinden und ihrer Leiter ihrer eigenen Anschauung gemäß zu handeln, wenn er sie auch sonst nicht anerkennt und gutheißt. Der Patriarch kennt die Ansicht des R. Juda b. Bathyra nicht, er weiß bloß, daß der von Levi Angeklagte Ort zu seinem Sprengel gehört. Da es aber eine dem Ortsgebrauch entsprechende Ansicht gibt, nämlich die des R. Jose Haggelili, so setzt er ohne weiteres die Übereinstimmung R. Judas mit R; Jose voraus. Damit ist also noch die Tatsache ausgesprochen, daß sich Gelehrte nach eigenem Ermessen der einen oder andern Ansicht angeschlossen und für ihre Praxis als Norm gewählt haben. Es sollen noch zur bessern Beleuchtung des bisher Gesagten einige Beispiele angeführt werden: (Sabbat 46 a) Rab Malkia kam ins Haus Rabbi Simlals und hantierte (an Sabbath) mit einer (ausgelöschten) Lampe, und R. Simlai hat es ihm übel genommen.► R. Jose der Galliläer kam in den Ort des R. Jose b. R. Chanina, hantierte mit einer Lampe, und R. Jose b. R. Chanina mißbilligte es. R. Abahu, wenn er in den Ort des R. Josua b. Levi kam, so hantierte er mit Lampen, kam er aber in den Ort des R. Jochanan, hantierte er nicht mit Lampen. Wie ist es zu verstehen? Lernt er wie R. Juda (der das Hantieren verbietet), so sollte er auch (ohne Ausnahme) wie R. Juda handeln? Lernt,, er wie R. Simon, so sollte er auch wie R. Simon handeln? (Darauf die Antwort): Er lernt wie R. Simon (der das Hantieren gestattet), nur aus Verehrung für R. Jochänan (nämlich mit Rücksicht darauf, daß er im Orte R. Jochanans wär, der das Hantieren mif Lampen verbietet), unterließ er es1). Besonders häufig begegnen wir dieser Erscheinung bei den zwai ersten und bedeutendsten Amoräern Babyloniens, bei Rab und Samuel. v Ein Schüler gab im Orte Charta Deärgis einen praktisehen Bescheid im Sinne R. Simons, da sprach R. Hamnuna den Bann über ihn aus. -r Nun meint der Talmud: ,,Wir J) Vgl. noch. Jebamoth 14a.

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