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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1913-01-01 · 36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913) · p. Seite 57

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 57 (sequence 41)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122106--5756-3126233
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in ihrem Verhältnisse zur Praxis* 57 - Diese Betrachtungsweise gewährt uns einen tieferen Einblick in das Wesen den Kontroversen zwischen Tannaiten und Amoräern* Die talmudischen Quellen wollen uns. nicht bloß die Verschiedenheit der Meinungen aufbewahren, sondern sie registrieren auch die Verschiedenheit der Praxis* Scherira Gaon am Anfänge seines berühmten Briefes erklärt sich die Tatsache, daß aus alten Zeiten keine einzelnen Schriftgelehrten, sondern leitende Persönlichkeiten und Synhedrialpräsidenten namhaft gemacht werden, damit, daß es damals noch keine Meinungsverschiedenheiten gegeben* Das Gesetz war den Alten klar und bekannt, so bot sich keine Gelegenheit zur Nennung vieler Namen* Es gab keine Kontroversen, folglich auch keine Kontroversisten* Die berühmte Frage historisch beleuchtet entwirft uns indes, wie wir schon am Anfänge des II* Kapitels kurz bemerkten, ein Bild vom großen Wandel, der sich im Leben des jüdischen Volkes nach der Zerstörung des Tempels vollzogen hat* Einerseits muß es doch immer unter Gelehrten und Fachgenossen Meinungsverschiedenheiten gegeben haben, andererseits muß konstatiert werden, daß die anscheinend große Zahl der in den talmudischen Quellen genannten Schriftgelehrten nur einen ganz kleinen Bruchteil der unübersehbar großen Massen bildet, die sich während fünf Jahrhunderten im Gesetzesstudium vertieft und an der Fortpflanzung der Lehre teilgenommen haben* Die Nennung von Namen hat in der talmudischen Literatur durch alle Epochen eine spezielle Bedeutung* Nicht die Gelehrsamkeit und Meinungsverschiedenheit allein tut*s, sondern die legislatorische Kompetenz* So wie aus alten Zeiten nur leitende Personen und Synhedrialhäupter namhaft gemacht werden, so werden aus späteren Zeiten ebenfalls nur Schulhäupter und aufs öffentliche Leben unmittelbar einwirkende Gesetzeserklärer genannt* Der im Quantum der Namen sich kundgebende Unterschied liegt in den veränderten Verhältnissen* Bis Schammai und Hillel lebte das jüdische Volk in seinem eigenen Lande und hatte nur ein einziges mit legislatorischer Gewalt ausgestattetes Forum* Die Diaspora unterordnete sich 1*

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