Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 36. für das Schlujahr 1912-1913 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 40)
- Language
- German
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56 Die Kontroversen der Schriftgelehrten i % und räumt ihnen einen Einfluß auf das Gesetz ein* Hillel n sieht — um ein bekanntes und höchst bezeichnendes Beispiel anzuführen — daß infolge der Verjährungskraft, die dem Schemitta- (siebenten) Jahr innewohnt, der Kredit verweigert und der Geschäftsverkehr gehemmt wird, so führt er eine Formel, genannt Prosbul, ein, die dem Gläubiger seine Forderung trotz des Schemitta-Gesetzes sichert*1) Aehnliche Institutionen führen seine Nachkommen ein*2) Wir erblicken mit einem Worte in den Kontroversen der Schulen Schammais und Hillels zwei prinzipiell entgegengesetzte Richtungen, deren eine, die mildere als entwickelungsfähigere der schrofferen gegenüber durchdringen mußte* Anders verhält es sich mit den späteren Meinungsverschiedenheiten* Hier sind es nicht richtungbestimmende Gegensätze, die den Kontroversen als Basis dienen* Sie fließen vielmehr aus zufälligen Zeit- und Ortsverhältnissen, aus dem Umstande, daß das Judentum statt eines Zentrums viele selbständige Schulen erhält, die ebensoviele gesetzbestimmende Behörden bilden* Die Verschiedenheit sowohl in den theoretischen Bestimmungen, wie in der Praxis bietet keinen Anlaß zu Zusammenstößen und Spaltungen, denn jede Schule und Behörde hat ihr eigenes Gebiet* Deshalb wiederholt sich auch die bis zur Tätlichkeit ausartende Heftigkeit der Parteien nicht, der wir bei den Schammaiten und Hilleliten begegnen* Es fehlt indes auch an ein Streben nach Einheit nicht* Die Lehrhäuser kommunizieren mit einander* Das Fundament, auf dem sich das Gesetz aufbaut, ist einheitlich, der Geist, der die weitere Entwickelung und Ausbildung des Gesetzes gleichsam vorausbestimmt und mit logischer Folgerichtigkeit bedingt, ist seinem Grundwesen nach überall derselbe* Doch ein zersplittertes, weit zerstreutes und politisch nicht zusammengehöriges Gemeinwesen muß beim strengsten Einheitsbewußtsein viele Differenzierungen zutage fördern und begünstigen* *) Mischna Schebiit X, 3, Gittin IV, 3* Zur Charakterisierung dieser Institution vgl* noch Ozar Jisrael VIII, 299 b Ende, 2) Vgl. Mischna Jebamoth XVI, 7* Zu vergleichen ist hier besonders das umfassende Werk M* Bloch* s: Die Institutionen des Judentums (hebräisch)* II. Band* I. Teil* 118—252*