Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 76)
- Language
- German
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72 Zusammenfassender Rückblick. gegen Matth, die Version des Markus und Lukas* deren Richtigkeit wir aus inneren Gründen erwiesen zu haben g 1 a u be n. III. ZUSAMMENFASSENDER RÜCKBLICK. Das souveräne Scheidungsrecht des Mannes und die ab־ solute Unauflöslichkeit der Ehe sind die zwei Pole des Ehe- Problems und die zwischen ihnen liegenden mannigfachen Abstufungen bezüglich des zureichenden Scheidungsgrundes machen die Geschichte der Ehescheidung aus. Eine solche Geschichte hat die Ehescheidung auch beim israelitisch-jüdischen Volke, aber keine geradlinige Entwicklungsgeschichte von dem einen Pol zum anderen, weder von der beliebigen Lösbarkeit der Ehe zu ihrer absoluten Unlösbarkeit noch umgekehrt. Wohl fanden wir im Pentateuch das unbeschränkte Scheidungsrecht des Mannes und bei einem Teil der Priester sowie in den Evangelien das absolute Scheidungsverbot, doch ist letzteres bloß eine vorübergehende Einzelerscheinung, zu der sich das jüdische Volk in seiner Gesamtheit ablehnend verhielt, und, was die Hauptsache ist, die Unauflöslichkeit der Ehe hat für Nichtpriester nie als Gesetz bestanden. Aber auch innerhalb des Rechtes zur Ehescheidung hat keine Entwicklung in einer bestimmten Richtlinie stattgefunden, denn einerseits wechselten die Anschauungen mit den Zeiten nicht in gerader Richtung, anderseits bestanden auch in ein und derselben Zeit in verschiedenen Volkskreisen entgegengesetzte Strömungen hart nebeneinander. Wenn wir die Hauptmomente, die wir nun herausgreifen, genau betrachten, so finden wir, daß das altrabbinische Gesetz, wie es Akiba, sein größter Vertreter, fixiert hat, bezüglich des Scheidungsgrundes mit dem ältesten uns bekannten Gesetz über diesen Punkt (Deut. 24, \—4) vollkommen übereinstimmt. DasEhescheidungsproblem kehrt nach tausendjähriger Irrfahrt zum Aus-