Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 72)
- Language
- German
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6S Die jüdische Ehescheidung. "gestattet ihnen aber dennoch Priestefswitwen. Den Priestern haben selbst die Pharisäer, die die Exklusivität des Priester- Standes in manchen Punkten bekämpften,1) die Ehescheidung erschwert.2) Wie in allem, so ist der Hohepriester natürlich auch in bezug auf die Ehe das Ideal der Priesterschaft; in den für ihn geltenden Vorschriften dürfen wir also die idealen Anschauungen der Priester von der Ehe im allgemeinen erblicken. Nun wird vom Hohenpriester die Monogamie gefordert, die Mischna Joma 1, 1 setzt wenigstens nicht voraus, daß er noch eine zweite Frau haben könnte.3) Philo meint, der Hohepriester soll eine Jungfrau heiraten, ״die noch keines anderen Mannes Namen durch irgendwelche Übereinkunft trägt, selbst wenn sie in jungfräulichem Zustande geblieben ist“. Philo betont dann noch besonders, daß die Jungfrau ״eine Priesterin aus priesterlichem Geschlecht“ sein muß.4) Das Ideal war also die Endogamie, welche neben der Un- 1׳) Kidd. 4, 6. 7Die Tochter einer Entweihten und eines Israeliten, eines Israeliten und einer Proselytin, sogar eines Proselyten und einer Proselytin ist der Priesterschaft würdig. Ein oft zitierter Lehrsatz lautet: Die Töchter von Israeliten sind ein Reinigungsbad für Entweihte (Kidd. 64 a Parall.). Josua ben Gamala, ein pharisäischer Priester, hat seine Braut, die Witwe Martha, die Tochter des Boethos heimgeführt, obgleich er inzwisehen zum Hohepriester ernannt wurde (Sifra 95 a Weiß). Die Priester werden von dieser Erlaubnis, wie aus Josephus (oben 43, n. 2) hervorgeht, in der Regel* keinen Gebrauch gemacht haben. 2) Es wurde für sie der ״gefaltete Scheidebrief** (נט מקושר) eingeführt (Baba B. 160ab) oder wenigstens beibehalten. * 3) Siehe Frankel, Grundlinien S. IX. ׳ *) II 229, Mangey bei Ritter 72 f. Die letzte Forderung widerspricht der Ansicht der pal. Schriftgelehrten, wonach der Hohepriester sogar die Tochter eines Proselyten heiraten dürfe. Frankel (Einfluß der palästinischen Exegese auf die alexandrinische Hermeneutik, Leipzig 1851, S. 160) sieht in den klaren Worten Philos ein exegetisches Mißverständnis. Doch ist dies trotz Ritters Zustimmung abzuweisen; der der vornehmsten Familie angehörende Philo war über das praktische Eherecht der Hohepriester unzweifelhaft genau unterrichtet. Er referiert das geltende Recht, die pal. Schriftgelehrten dagegen ihre eigene Exegese, welche von dem Streben der möglichsten Einschränkung der Sonderstellung der Priester beeinflußt war.