Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 69)
- Language
- German
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65 Zadokiten. botes der Ehescheidung und des darin implicite enthaltenen Gebots der Monogamie nicht mehr außerhalb des Judentums suchen dürfen1). Die Mißbilligung der Witwenehe ist aber nicht genuin jüdisch. Merkwürdigerweise findet diese im syrischen Kirchenrecht kodifizierte Anschauung2) einen Widerhall im jüdischen Babylonien insofern, als Rechtslehrer des 4. u. 5. Jahrhunderts große Anstrengungen machen, um aus der Schrift zu beweisen, daß die Frau durch den Tod des Mannes von ihm frei werde, d. h. heiraten dürfe3), was nach den einschlägigen Bibelstellen eigentlich als selbstverständlich gelten sollte und in Palästina tatsächlich auch gegolten hat♦ Wegen der Nachbarschaft wäre eher als an römischen, noch an indischen Einfluß zu denken4). Doch dies nur beiläufig♦ In der Hauptsache stimmt Markus und Lukas mit den Zadokiten. Dies konstatiert schon der Karäer Kirkisani, der in seinem im Jahre 937 verfaßten Werke ״Kitab al-Anwar wal-Marakib“ von den Zadokiten sagt, daß sie gegen die Schrift die Ehescheidung absolut verbieten und in dem Kapitel ״über die Nazarener“ hervorhebt: ״Jesus hat die Ehescheidung verboten, wie. es die Zadokiten verbieten“5). Es ist nun noch die eine Frage zu erledigen, ob die Sekte der Zadokiten älter ist als das Evangelium des Markus > L) Krauß, Talmudische Archäologie II, 54 (nach Thönes, Die christl. Ansch. d. Ehe, S. 114) glaubt, das junge Christentum habe das Verbot der Wie der Verheiratung einer Witwe den Römern entlehnt, ״denen uniaira gleich war mit castissima und bei denen selbst das Gesetz secunbae nuptiae bekämpfte“. Es müßte aber erst bewiesen werden* daß das junge Christentum den Witwen das Wiederheiraten verboten hat. Die Evangelien reden lediglich von den Geschiedenen und zwar nur bei Lebzeiten des Ehegatten. Noch Hermas IV, 4, 1 f. wird die zweite Ehe nach dem Tode des einen Gatten für keine Sünde erklärt (Ott 11). 2) Aptowitzer, Die syrischen Rechtsbücher, 22. Nach kanonischem und syrischem Recht ist Ehescheidung infolge von Ehebruch und Zauberei gestattet (ebenda 63, n. 1 und 2). 3) Kidduschin 13 b. 4) In Indien ist die Ehe mit einer Witwe bis auf den heutigen Tag unmöglich. Siehe im allgemeinen Ploß-Bartels, Das Weib51691 und II666♦ 5) Schechter, Introduction XIX. Obadja von Ispahan (Abu Isa) hat gleichfalls die Ehe für absolut unauflöslich gehalten.!•! :i1 1 {• -׳ ״׳! , 6, 5