Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 66

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 66)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3122061-3122108--5499-3126133
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

62 Die jüdische Ehescheidung. oder die spezielle von Markus und Lukas teilte* mit denen unsere Schrift und der oben (Seite 56) zitierte agadische Aus- Spruch übereinstimmen. Ich setze' die weiteren Stellen her* aus denen über die Denkweise Pauls in dieser Frage ein Schluß gezogen werden kann: **Es ist dem Menschen gut* kein Weib zu berühren ... Ich wünsche aber* daß alle Menschen wären* wie auch ich selbst . . . Den Ledigen aber und den Witwen sage ich: Es ist ihnen gut* wenn sie bleiben wie auch ich . . . Den Ehelichen gebiete aber nicht ich* sondern der Herr* daß das Weib sich nicht scheide vom Manne — so sie sich aber, scheidet* daß sie ehelos bleibe oder sich mit dem M anne versöhne —* und daß der Mann das Weib nicht entlasse... Bist du an ein Weib gebunden* so suche nicht los zu werden; bist du los vom Weibe* so suche kein Weib. Wenn du aber auch freist* so hast du nicht gesündigt“1). Während Paul dem geschiedenen Weibe die Wiederverheiratung ausdrücklich verbietet* sagt er beim Manne bloß* daß er das Weib nicht entlasse* nicht aber auch* daß er keine andere nehme. Es wird dies mit den Worten: **bist du los vom Weibe* so suche keine andere“ wohl empfohlen* aber nicht geboten. Paul hat in dieser Beziehung zwischen dem Manne und zwischen dem Weibe augenscheinlich einen Unterschied gemacht* indem er dem Manne die Wiederverheiratung im Scheidungsfalle gestattete. Paul hätte demnach lediglich von der Frau aber nicht vom Manne die Monogamie gefordert. Die Scheidung ist* wie er selbst betont* ein Herrnverbot (gegen das mosaische Gesetz) und infolgedessen ungiltig. Das Weib, das nur einem Manne angehören kann* darf deshalb bei Lebzeiten des Mannes nicht noch einmal heiraten* dem Manne aber* der mehrere Frauen besitzen darf* ist die Wiederverheiratung bei Lebzeiten der geschiedenen Frau gestattet. Bis auf den Ehescheidungspunkt vertritt demnach Paul die offizielle Ansicht der Pharisäer und nicht die des Markus und Lukas. Wohl aber stimmt er mit den letzteren bezüglich des abso- *) I Korinther 7, t ff.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.