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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 62

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 62)
Language
German
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IRI
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58 Die jüdische Ehescheidung. Talmud enthält gleichfalls diese Sätze und gibt außerdem noch den folgenden Kernsatz: ״Israel habe ich (Gotl) Scheidüng erlaubt, den Völkern der Welt habe ich Scheidung nicht erlaubt“1)♦ Es handelt sich um praktische Fragen, um eherechtliche Normen für Proselyten. Wie Paul, regulieren auch die Rabbinen die Ehescheidung. Häufig wird bei Heiden die Trennung wegen Judaisierens des einen Teils der Ehegatten erfolgt sein. Ein praktischer Fall wird tatsächlich erwähnt. Ein Heide entließ seine Frau und sie verheiratete sich mit einem anderen Manne. Den geschiedenen Ehegatten erlaubt der Patriarch Juda I (um 200) gegen das Verbot von Deut. 24, 4 die Wiederverheiratung mit einander2). Die Noachidenfrage ist in ersfer Reihe das Proselytenproblem. Die Hauptnorm, die Unauflöslichkeit der Heidenehe, ist uralt, es fragte sich nur, wo diese Norm in der Schrift ihren Stützpunkt hat. Hierüber entstehen unter den Amoräern des 3. Jahrhunderts Meinungsdifferenzen. Sie finden diese Norm wohl nicht in dem Schriftwort ,,sie werden zu einem Fleische“ ausgedrückt, weil sie das Schriftwort gemäß der talmudischen Regel, דדה sei in der Bibel Terminus für das Sichverheiraten der Frau, auf die Eheschließung beziehen, doch verrät das Anknüpfen der ganzen Diskussion an diese Bibelstelle die ehemalige Existenz einer solchen Auffassung des gedachten Schriftwortes. Wir sind jedoch gegenwärtig auf Schlüsse glücklichereine merkwürdige Parallele in einem ägyptischen Ehekontrakt vom Jahre 492 (ante). Es heißt da: ״Du hast mich zur Frau gemacht und mir ljln deben als mein Kaufgeld gegeben. Wenn ich dich als Gatten verlasse, so gebe ich dir */,־ deben zu diesen 10/ב deben, welche du mir als Kaufgeld gegeben hast“ (zitiert bei Reitzenstein, Liebe und Ehe im alten Orient, 33). Zur Zeit Jochanans (nach 800 Jahren) muß also die alte Sitte noch existiert haben. Die Lesart [דיפורי wird nach obigem beizubehalten und nicht mit Jastrow und Krauß (Lehnwörter II, 192) in ריפח־־ין repudium zu emendieren und als Tautologie zu fassen sein. 0sovv5 bedeutet in LXX und Talmud die Brautschenkung (מהר) und im j. Talmud den Ehevertrag (siehe Freund, Zur Gesch. des Ehegüterrechts 11, Anm. 3). 1) Siehe vorige Anm. *) Ebenda. — Keth. 9 Ende: Wenn ein Heide zum Judentum Übertritt und seine Frau folgt ihm, bleibt ihr Ehekontrakt (כתובה) in Kraft. MC..-**.**«ס-« *nteHfQL:-

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