Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 56)
- Language
- German
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52 Die Jüdische Ehescheidung. anderes gesagt, als was alle Welt für richtig hielt. Es muß demnach in unserer Stelle etwas stecken, was über die landläufige Ansicht hinausging. Betrachten wir nun die zweite Matthäus-Stelle. Die Kenntnis des Streites der zwei Schulen, der Schammaiten und Hilleliten, schimmert schon aus der Fragestellung hervor: ״Ist es erlaubt, daß man sich scheide von seiner Frau um jeder Ursache willen?“ Die beiden Schulen blühten gerade um die Zeit Jesus und die ״Pharisäer versuchten“ den Volksprediger mit einer alleWelt beschäftigenden aktuellen Frage, wie sie es bei einer anderen Gelegenheit mit der Frage nach dem Hauptgebot täte n1). Jesus erste Antwort enthält ein absolutes Verbot der Ehescheidung, die zweite die Zulässigkeit bei Ehebruch der Frau. Betrachten wir erst die zweite Antwort. ״Wer sich von seinem Weibe scheidet, es sei denn um Unzucht willen, und freit eine andere, der bricht die Ehe“ (19, 9). Jesus vertritt hier den schammaitischen Standpunkt nur bezüglich des Scheidungsgrundes, insofern er als solchen lediglich Ehebruch anerkennt, weicht aber von den Schammaiten darin ab, daß der Mann die Ehe bricht, wenn er eine andere heiratet. Dies ist der Standpunkt der Monogamie auch für den Mann. Fraglich ist nur, ob gemeint ist, der Mann darf überhaupt keine andere Frau heiraten, oder nur in dem Falle nicht, wenn er sich von seiner Frau nicht wegen Ehebruchs, sondern um irgendeiner anderen Ursache willen getrennt hat. Der scharfsinnige Tertullian faßt die Stelle in letzterem Sinne. Er meint: ״Die Ehe besteht zurecht, wenn sie nicht rite gelöst wurde. Wenn aber die Ehe weiter besteht, dann ist die Eingehung einer neuen Ehe Ehebruch“2). Er interpretiert die Worte Jesus folgendermaßen: *) Matt. 22, 34 ff. (Mark. 2, 28; Luk. JO, 25). 2) Tertullian, Adv. Marcionem IV, 34 (bei Ott p. 26); dico enim illum condicionaliter nunc fecisse diuortii prohibitionem, si ideo quis dimittat uxorem, ut aliam ducat: qui dimiserit, inquit, uxorem et aliam duxerit, adulterium commisit, et qui a marito dimissam duxerit aeque adulter est. manet enim matrimonium quod non rite diremptum est manente [autem] matrimonio nubere adulterium, est ita si