Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3122061-3122108--5478-3126112- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Greuel vor dem Ewigen und mache nicht sündig das Land“ gefolgert worden sein. Auch Jeremia 3, f heißt es von der entlassenen und dazwischen an einen andern Mann verheiratet gewesenen Frau: ״wird der Mann wieder zu ihr zurückkehren? Würde dadurch das Land nicht entweiht werden? Du aber buhltest mit vielen Freunden und willst zu mir zurückkehren?“ Die Wiedervereinigung geschiedener Gatten wurde nach diesen Äußerungen als eine unerhörte, das Land entweihende Sünde betrachtet1) und es ist ganz gut denkbar, daß das sadduzäische Gesetzbuch, daß sich durch äußerste Härte auszeichnete, sie mit dem Tode beider Gatten bestrafte. Philo mag also dieses Gesetz dem priesterlichen Gesetzbuch der Sadduzäer entnommen haben. Aus demselben Gesetzbuch dürfte sein ganzes, mit dem Talmud in manchen Punkten in Widerspruch befindliches Ehegesetz stammen. Nach Philo darf der Hohepriester nur eine Jungfrau aus priesterlichem Geschlecht heiraten2). Während im Talmud die Mischehe nach Ansicht der Majorität kein biblisches Verbot bildet3), heißt es bei Philo : ״Nicht einmal mit den Angehörigen eines fremden Volkes dürfe man eheliche Gemeinschaft eingehen“4). Am auffallendsten sind aber die folgenden Bestimmungen Philos: ״Wenn jemand eine gattenlose Frau nach dem Tode ihres Mannes oder nach ihrer Scheidung von demselben gewaltsam geschändet, so ist er zwar frei von der Todesstrafe, aber das Gericht hat dann zu bestimmen, ob ihn Geld־־ oder Geißelstrafe treffen solle“5). Ferner über Buhlerinnen: ״Bei uns darf eine Hetäre nicht einmal am Leben bleiben, sondern es ist für eine solche der Tod als Strafe bestimmt“. ״Eine Buhlerin duldet dem heiligen Worte gemäß der Staat nicht; als Schmach. und Schaden und öffentlicher Schandfleck soll sie gesteinigt werden“. ״Der *) מדרש תנאים z. St. (S. J56) bemerkt: ,,Wenn die Zurücknahme der Geschiedenen das Land verunreinigt und die Schechina (Gott) entfernt, umsoeher Götzendienst, Unzucht und Mord“. ״Sündigmachung des Lan~ des44 bezeichnet also die schwersten Verbrechen.?) II 229 (Ritter 72 ff.). Siehe weiter unten S. 69. *) Ab. sara 36 b. 4) II 304 bei Ritter 71. 5) II 310 bei Ritter 90.