Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 44)
- Language
- German
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40 Die jüdische Ehescheidung. Bestimmungen einen Fortschritt in der Entwicklung des Eherechts darstellen, wie denn auch die modernen europäischen Gesetzgebungen, wie schon in der Einleitung bemerkt worden, nach anderthalb Jahrtausenden gegen die Bestimmungen des kanonischen Rechts sich auf den Standpunkt des jüdischen Scheidungsrechts gestellt haben♦ c) Philo und Josephus. Philo und Josephus haben die Ehescheidung wohl nicht als eigenes Problem (wie der Talmud) behandelt, ihre Ansicht indes haben sie gelegentlich ganz deutlich zum Ausdruck gebracht. Philo gibt Deuteronomium 24, \—4 mit folgenden Worten wider: ״Wenn die von einem Manne aus welchemGrunde immer geschiedene Frau1) einen anderen geheiratet hat und wiederum gattenlos wird, sei es, daß ihr zweiter Gatte lebt oder tot ist, darf sie nicht zu dem ersten zurückkehren. Derjemge Mann nun, welcher mit einem solchen Weibe wieder die Ehe eingehen will, begeht zwei der größten Verbrechen, das der Buhlerei und der Kuppelei2)♦ Denn solche Wieder- Vereinigung ist Grund zur Anklage auf den Tod beider; er soll also die Strafe büßen mit dem Weibe“3)♦ Philo vertritt also den Standpunkt Hillels, ״daß die Scheidung aus welchem Grunde immer“ erfolgen könne4)♦ Die Todesstrafe auf die Wieder Verheiratung geschiedener Gatten setzt das mosaische Gesetz nicht ausdrücklich, das talmudische Gesetz kennt es auch nicht♦ Es kann indes aus den Worten: ״denn es ist ein Unfruchtbarkeit der Frau, moralische Fehler des Mannes usw.) Neuere "Werke von Frankel, Duschak und Billauer (68 ff.). *) /.aö7 ’־,v «v tujt/j 7rp6cp<£G1v. 2) itoiyzly.v T£ za.l Tzpoy^t^(üy.v. *) De legibus spec. c. 5 II 308 Mangey. 4) So richtig Ritter, Philo und die Halacha, 70, n. 1, woselbst noch aus II 313 Anf.: ״u.7)Ssuuocv aT&o&'Xavyfe 7rpooyj7w avsupiay.ovTSS“ gefolgert wird, daß eine TvPOOaai; angegeben werden mußte. "Wie oben 37 gezeigt wurde, forderten auch die Hilleliten die Angabe eines Grundes, das ״Anbrennen der Speise44 ist ein oppositioneller Kraftausdruck und sicherlich nicht wörtlich zu nehmen.