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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 43

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 43)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122108--5476-3126110
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T almud. 39 wurde1). Dagegen heißt es von einer Frau, die ins Gerede kommt, ohne jede Einschränkung: man heirate sie2). Selbst als die hillelitische Ansicht über die Ehescheidung sich allgemein durchgesetzt hatte, haftete an den Töchtern einer Geschiedenen ein Makel, wie denn trotz des freien Rechts die Scheidüng mißbilligt wurde3). Nachdem mit dem Tode Eliesers (nach 100) der letzte unbeugsame Schammaite vom Schauplatz abgetreten und mit dem Emporkommen Akibas die hillelitische Schule zur Alleinherrschaft gelangt war, verlor die Kontroverse über den Scheidungsgrund, die wichtigste im ganzen Eherecht, ihre Bedeutung. In unserer Mischna, ein Produkt Akibas und seiner Schüler, erscheint sie dementsprechend erst am Ende des über die Scheidung handelnden Traktates, wie überhaupt die Kontroversen der Schammaiten und Hilleliten über den Scheidebrief im letzten Abschnitt, wie etwa in einem Anhang, nachgeholt werden. Die ganze Ehescheidungsfrage wird denn auch in allen auf uns gekommenen Halacha- und Midrasch- Sammlungen gemäß der hillelitischen Lehre behandelt. Die Scheidung wurde immer mehr erleichtert, in vielen Fällen, z. B. wegen schwerer Leibesfehler oder unerträglicher Beschäftigung, wurde der Mann sogar von Gerichtswegen zur Entlassung der Frau gezwungen4). Der Zwang besteht darin, daß der Mann durch geeignete Mittel zur Einwilligung veranlaßt wird. Formell gibt also der Mann den Scheidebrief freiwillig. Da die Darstellung des gesamten Scheidungsrechts nicht in den Rahmen unserer Untersuchung gehört, begnügen wir uns mit einem allgemeinen Hinweis auf die Kompendien des talmudischen Eherechts5). Bemerkt sei bloß noch, daß die neuen l) Oben p. 3J, n. 2, p. 32, n. 3 und 5. *) Sota 27a: [אמר שמואל ישא אדם דומה [שמלעיזין עליה. שהיא מזנה תניא נושא אדם דומה . . . והלכתא ישא אדם בת דומה ואל ישא דומד, . . . Gf. Kodex Hammurabi § 132. 3) Ned. 9, 9: כך ׳היא ופתו של פלוני לגרש את נשיו ועל כנותך •הו אומרין בנות ירושה הן וכי פה ראת אמן של אלו להתי־־ש. *) Mischna Kethub. 9, 7 und sonst. (Oben 24, n. 2.) 5) Maimuni Ischut 25; Eben ha־Eser 139 (Scheidungsgründe auch

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