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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 42

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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38 Die jüdische Ehescheidung. während die Schammaiten mit den Samaritanern üb er ein stimmten1 * 3). Dieser letztere Umstand darf als Beweis dafür gelten, daß zumindest in Palästina die ältere Praxis die schammaitische war. Vielleicht darf man auch annehmen, daß die hillelitische Ansicht die des jüdisch en Adels war, der, wie bekannt, seinen Sitz in Babylo nien hatte, während die schammaitische Ansicht die volkstümlich palästinische darstellt. Während in biblischer Zeit, wie wir oben (S. 25) gesehen haben, der Mann das Recht hatte, seiner Frau die Untreue zu verzeihen, gilt im Talmud der Ehebruch widerspruchslos als zwingender Ehescheidungsgrund־). Dies war so selbstverständlich, daß die Frage, ob der Mann eine untreue Frau behalten dürfe, meines Wissens nirgends zur Diskussion gestellt yrird. Selbst die Genotzüchtigte oder Verführte, die der Schuldige gemäß dem mosaischen Gesetz zu heiraten gezwungen wird und nie entlassen kann, ״darf nicht behalten werden, wenn sie die Ehe bricht"5). Für ebenso selbstverständlich gilt es, daß der Ehebrecher die schuldige Frau, auch nachdem sie geschieden wurde, nicht heiraten darf4). Selbst wenn er sie schon heimgeführt hat, wird er gezwungen, sich von ihr wieder zu trennen5). Ein anderer Mann dürfte sie indes heiraten, wenn auch dies moralisch gebrandmarkt 1J Tos. und Jer. 1. c. und b. Jeb. 15 a. Tarfon war Schammaite, in dem fraglichen Punkte hielt er es jedoch mit den Hilleliten. Er war nämlich Priester (Frankel, דרכי המשנה, S. 103). Anders erklärt das Verhalten Tarfons A. Büchler in einem scharfsinnigen Artikel über die halachische Praxis (היובל לרמ״א כלאך ,D, hebr. Abteilung, S. 22), wo er auch über צרת הבת ausführlich handelt. *) Sota 1, 5; 3, 1; 4, 2; Nedarim Ende: האומרת טמאה איי לך. Siehe die folgenden Anmerkungen. 3) Kethub. 3, 3: ־(האונס והמפתה) נמצא בה דבר ערוד, ... אינו רשאי לקיימה. Josephus, Archäologie IV, 8, 23: ״und es ist jenem benommen, sich von ihr zu trennen, es sei denn, daß sie ihm große Gründe dazu gibt, gegen welche sie keinen Widerspruch zu erheben vermag“ (Ritter, Philo und die Halacha, 79 f.). *) Oben p. 30, n. 4. 5) Jeb. 2, 8: -הנטען על אשת איש והוציאוה מתחת ידו אעפ״י שבנם יוציא. Siehe b. Jeb. 24b—25a und auch Keth. 7, 6. 7.

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