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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 40

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 40)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122108--5473-3126107
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36 ׳ Ä^^.ssa^-t־Eisa1taaißs;2te׳nai:. ■£**Xjmwxa^x!s&L'! Die jüdische Ehescheidung. verse über den Scheidungsgrund noch andere zwei Kontroversen zusammen, die über den ״alten Scheidebrief“ und die über Notwendigkeit eines neuen Scheidebriefes in dem Falle, ״wenn der Mann mit der Frau nach vollzogener Ehescheidung in einer Herberge übernachtet hat“1). In beiden Fällen stützen die Schammaiten, wie der pal. Talmud ausdrücklich erklärt, ihre Ansicht auf den Scheidungsgrund. Da eine Scheidung nur bei Ehebruch am Platze ist, steht nicht zu befürchten, daß der Mann sich der verhaßten Frau noch einmal genähert hat. Diese Schlußfolgerung ist aber nur dann am Platze, wenn die ungerechtfertigte Scheidung auch nachträglich ungiltig ist. Im entgegengesetzten Falle ist es ja möglich, daß der Mann einen Scheidebrief in der Hoffnung vorbereitet hat, mit ihm einen erfolgversprechenden Versuch zu machen. Für die nachträgliche Ungiltigkeit einer ungerechtfertigten Scheidung spricht noch die folgende Stelle. ״Warum hat man gesagt, der Mann dürfe die Frau, von der er sich wegen ihres schlechten Rufes getrennt hat, nicht wieder zurücknehmen? Aus dem folgenden Grunde: Wenn nämlich jemand seine Frau wegen schlechten Rufes entläßt und sie heiratet einen anderen und gebiert, nachträglich stellt es sich aber heraus, daß die Anklage falsch war und der Mann sagt: ״Wenn ich das gewußt hätte, würde ich meine Frau nicht um 100 Minen entlassen haben“, da sind die Kinder Bastarde und der Scheidebrief ist ungiltig“. Ähnliches wird auch von einer Scheidung gesagt, die wegen eines Gelübdes erfolgt ist2). Man sieht hieraus, daß selbst der regelrecht gegebene Scheidebrief ungiltig ist, wenn der Mann bei der Scheidung übel beraten נ) Oben S. 33. י) Tos. Gtttin 4, 3 (327, 15): אליעזר אומד בזה n איזהו נדר וכוי לא יחזיר מפני תקון העולם וכוי שהמוציא אות אשתו.משוב שם רע ונשאת לאהד וילדה ואחר כך נמצאו דבריו בדאין אמר אלו הייתי יודע שהדברים .בדאי! אפילו אדם נותן לי באשתי מאה מנה לא הייתי מגרשה נמצא הולד ממזר והגט ־בטל ... שהמוציא את אשתו משום נדד ובו, נמצא ת ט פסול והולד ממזר. ר4 אלעזר בר, יוסי אמר ונוי .שלא יהו בנות ישראל פרוצות בעריות (Vgl. Mischna 4, 7 und j. 2. St. 46 a; Halach. Gedoloth ed. Venedig 84 d und 85 a).

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