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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 39

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 39)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122108--5472-3126106
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Talmud. 35 fälschte schammaitische Ansicht, welche wir als die volkstümlichere und seit der Herrschaft der Tradition als die ältere ansehen dürfen, kennt einzig und allein Ehebruch als Scheidungsgrund. Dies widerspiegelt noch eine in beiden Talmuden nur künstlich erklärte Kontroverse. Elieser gestattet dem Manne, bei der Scheidung die Bedingung zu stellen, daß die Frau einen bestimmten Mann nicht heiraten. dürfe, was alle anderen Gelehrten verbieten* 1). Es ist evident, daß der Mann die Verheiratung der Frau mit dem Ehebrecher verhindern will. Die Hilleliten, die auch andere Gründe, nicht nur Ehebruch, zu einer Scheidung für zureichend halten, gestatten die Stellung der erwähnten, die Ehre der Frau verdächtigenden Bedingung nicht. - Eine wichtige Frage ist, ob eine Scheidung, die ohne den hiefür geforderten Grund vollzogen wurde, giltig sei? Diese Frage stellen die Alten überhaupt nicht, offenbar des־ halb, weil ein solcher Fall nicht denkbar war. Die Ehescheidung wurde nämlich zur Zeit des Bestandes der zwei großen Schulen ihrer bürgerlichen Bedeutung entsprechend ausschließlieh von einem Gerichtshof vorgenommen, der ohne Grund den Akt nicht vollzogen hat. Die Frage wirft erst Papa, ein babylonischer Gesetzeslehrer des 4. Jahrhunderts auf: ״Ist die Scheidung giltig, wenn weder Ehebruch noch irgend ein anderer Grund zur Scheidung vorhanden war?" Raba bejaht die Frage2). Dies dürfte, wie ich glaube, nicht die alte Ansicht gewesen sein. Wie wir gesehen haben, hängen mit der Kontro־ Frevler ist, wer es duldet, daß seine Frau ausgeht, ihr Haupthaar entblößt, sie webt auf dem Marktplatz, ihre Seiten sind (bei den Armen) offen und sie badet mit den Leuten“ (Gittin 90 a; Tosefta Sota 5, 9, p. 302, Num. r. 9, 12 fol. 53a Wilna). Zu letzterem, das dem Talmud ganz unbegreiflich scheint, vgl. Ploß-Bartels, Das Weib, 9. Aufl., Leipzig.1908, I, 531 (gemeinsames Bad bei den Japanern noch heute üblich.) ') Gittin 9, 1; המגרש את אשתו ואמר לה הרי את מותרת לכל אדם אלא לפלוני ר״א מתיר והרמים אוסרים■ Die Kontroversanten sind Jose der Galiläer, Tarfon, Eleasar ben Asarja und Akiba, die Elieser nach seinem Tode widerlegen (Tos. Gittin 7, 1, 333, 17; b. Gittin 83a). %אלא ’לפלונ (siehe b. Gitt. 82 a) ist ein elliptischer Ausdruck und mit אי 'את מיתרת zu ergänzen. 2) Gittin 90 a. 3*

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