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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 37

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122108--5470-3126104
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Talmud. 33 Ilten haben die sehaxnmaitische Ansicht verdrängt, die schämmaitischen Deutungen sind indes überall, wo nicht der Kern der Frage behandelt wurde, unverändert stehen geblieben. Der Scheidungsgrund bildet noch bei zwei anderen Kontroversen der Schammaiten und Hilleliten die eigentliche Grundlage. Die. Schammaiten gestatten, die Frau mit einem alten Scheidebrief zu entlassen, während die Hilleliten dies verbieten1). Ein alter Scheidebrief ist derjenige, zwischen dessen Abfassung und Übergabe der Mann mit seiner Frau ohne Anwesenheit anderer beisammen war. Hat der Mann mit seiner geschiedenen Frau in einer Herberge übernachtet, braucht er ihr keinen neuen Scheidebrief zu geben. So lehrten die Schammaiten, während die Hilleliten einen neuen Scheidebrief fordern2.). Der Grund ist in beiden Fällen derselbe. Die Schammaiten, die eine Ehescheidung nur wegen Ehebruchs erlauben, befürchten nicht, daß der Mann sich einer solchen Frau noch einmal nähern könnte, während die Hilleliten, die auch andere Gründe für zulässig erklären, eine Annäherung nicht für ausgeschlossen halten3). Wenn die Schammaiten entscheiden, eine Frau werde schon dadurch eines Priesters unwürdig, wenn der Mann für sie einen Scheidebrief bloß angefertigt hat, ohne daß er ihn übergeben hätte4), so ist hiefür derselbe Grund vorauszusetzen. Die ״früheren Gelehrten“ haben der Menstruierenden das Schminken verboten, während dies Akiba erlaubte, ״denn es steht zu befürchten, die Frau könnte dem Manne mißfallen und er wird ihre Entlassung ins Auge fassen“. Der pal. Talmud konstatiert5), daß die ״früheren Gelehrten“ die Ansicht der Schammaiten teilten, l) Gittin 8, 4 (Edujot 4, 7): ב״ש אומרים פוטר אדם את אשתו בגט .ישן וב״ה אוסרין. איזהו נט ישן כל שנתייחד עמה אחר שכתבו לה ף Gittin 8, ll (Edujot 4,7): ־המגרש את אשתו ולנה עמו בפונדקי ב״ש אומ׳ צריכה הימנו גט שני וכר,• Beide Fälle sind dem Leben entnommen. Der erste Fall weist aut eine Scheidung am Wohnorte des Ehepaares, der zweite auf eine Scheidung am Sitz des Gerichtshofes hin. Die Geschiedenen verbringen die Nacht noch in dem Scheidungsorte. >) j. Gittin 49c unten; anders b. Gittin 79b (vgl. Tosaf. s. v. .(2*ש ף Gittin 8, 10: כתב לגרש את אשתו ונמלך פסלה מן הכהונה. *) Gittin Ende (50 d). 3

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