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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 34

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122108--5467-3126101
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30 Die jüdische Ehescheidung. glaube ich, ausgesprochen, daß die Fra« keine Scheidung vollziehen könne; das wird eben das ״dem Gesetze des Höchsten zuwiderhandeln“ bedeuten, denn das Vergehen gegen den Mann und der Ehebruch werden ja besonders gehannt. Dem ״Verlassen des Mannes“ im' ersten Vers entspricht der ״Verstoß gegen das Gesetz“ im zweiten Vers1). In den anderen Apokryphen findet sich kaum etwas, was für unser Problem mit Sicherheit verwendet werden könnte. Nur im allgemeinen wird in der ״Weisheit Salomos“ (Kap. 3) von unerlaubtem ehelichen Umgang gesprochen. In 3, \6 ist, wie der Wortlaut zeigt, von in Ehebruch gezeugten Kindern die Rede, denen kein langes Leben beschieden ist. Dies findet sich auch bei Sirach 23, 25: .״Nicht werden es die Kinder [der ehebrecherischen Frau] zum Einwurzeln bringen und ihre Zweige werden keine Frucht darreichen.“ Ähnlich lautet auch ein im Talmud oft wiederkehrender Satz: Bastarde leben nicht2). Wie der Zusammenhang zeigt, spricht das ganze Kapitel von jüdischen Frevlern und nicht von Heiden. Es wird also auch Vers 13 auf die Ehe zwischen einem Juden und einer Jüdin bezogen werden müssen. Er lautet: ״Selig ist die Unfruchtbare, die unbefleckt ist, die kein im Abfall vollzogenes Ehebett gekannt hat“3). Es dürfte eine verbotene Ehe gemeint sein. Das Testament Rubens 3 Ende: Rüben beging die Sünde mit Bilha, und Jakob ״rührte sie nicht mehr an“ widerspiegelt die vom Talmud kodifizierte Norm, daß der Mann mit der ehebrecherischen Frau keinen ehelichen Umgang pflegen dürfe, sie folglich entlassen müsse4). Es ist noch an Jubiläen 3, 7 zu erinnern, worüber weiter .*) Die ganze Stelle bespricht Büchler a. a. O. S. 198 ff. Das zur Welt gebrachte Kind ist nach meinem Dafürhalten deshalb erwähnt, weil dieser Umstand der eigentliche unwiderlegliche Beweis des Ehebruchs ist. Man denke an die Geschichte der Tamar, Gen. 38. 2) ממזרים לא חיים (Jeb. 78b). Siehe noch j. Kidd. IV, 65d, 23; Jebam. VIII, 9 c, 64 und Büchler 1. c. 200, n. 1. Kautzsch I, 485, n. c. t jjLOi^div, Ehebrecher, d. h. abtrünniger Juden usw. S) 7;TIS OÜX. SYVC0 fcOtTTJV *V 7vapa7wT(0[/.aTt. 4) בשם שאס״רד, לבעל כך אסורה לבועל Gittin 4, 7. 8; Sota 5, u Tosifta Sota 4, 16; 301, 6 Zuckerm.

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