Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
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Apokryphen. 29 Der Spruchdichter vertritt als gesetzestreuer Jude den mosaischen Standpunkt der Auflösbarkeit der Ehe, nur darf die Scheidung keine leichtfertige sein (7, 26). ״Verleumdung“ kann sich in diesem Zusammenhänge nur auf die Treue der Frau beziehen. Wegen Ehebruchs wurde also die Frau in der Regel ״vertrieben“. Fraglich ist, was der konkrete Sinn von ״sl av! wop&usToci x.aT<x aou“ ist? In den vorauf gehenden Sprüchen ist von dem Leid die Rede, das eine böse Frau bereitet und es wird dabei auch erwähnt, daß die erste Sünde von einer Frau herstamme und wir alle um ihretwillen sterben. Dann folgt: ״Gestatte dem Wasser keinen Durchbruch, noch der bösen Frau Freiheit auszugehen“1). Dies paßt zu dem Bilde und in den Zusammenhang. Wenn nämlich die Frau dem Manne nicht gehorcht, sich trotz seines Verbotes herum־ treibt, dann schneide er sie von seinem Fleische ab. Sirach würde demnach die Scheidung nur wegen moralischer Defekte der Frau gestatten, somit mit der Ansicht der Schammaiten übereinstimmen (siehe weiter unten 31 ff.). Die Scheidung kann aber nur der Mann vollziehen, nicht die Frau. Dies folgt aus 23, 22. 23: ״Ebenso ergeht es auch einer Frau, wenn sie ihren Mann verlassen hat und von einem anderen einen Erben zur Welt bringt. Zuerst nämlich hat sie dem Gesetze des Höchsten zuwidergehandelt, und zweitens verging sie sich gegen ihren Mann und zum Dritten hat sie durch Buhlerei Ehe־ bruch getrieben, hat von einem anderen Mann Kinder zur Welt gebracht“. In den unterstrichenen Sätzen ist, 0 Gegen den teptus receptus (״noch überlasse der bösen Frau die Herrschaft“) halte ich diese Lesart (siehe Ryssel 362, n. h.) für die richtigere. ״Ein Frevler ist, wer es duldet, dass seine Trau ausgetft, ihr Haupt entblößt, mit ihren Sklaven und Nachbarn intim verkehrt, auf der Straße webt, mit Männern badet. Es ist des Mannes Pflicht, eine solche Frau zu entlassen“ (Tosifta Sota 5, 9; 302, 2, Zuckermandel und Parallelstellen). Kodex Hammurabi § 143 dekretiert; eine Frau, die nicht häuslich ist, sich herumtreibt usw. soll ins Wasser geworfen werden. Der Syrer hat noch den Zusatz: ״Denn wie ein Wasserdurchbruch immer größer wird, so sündigt auch ein böses Weib immer mehr“.