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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 31

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122108--5464-3126098
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27 - Bibel. heilig ist er [de* Priester] dem Ewigen“1). An der geschiedenen Frau haftete der Verdacht des Ehebruchs, daher auch die Reihenfolge: Buhle, Geschändete, Geschiedene. Die Frage, ob der Mann eine Frau, die die Ehe gebrochen, behalten dürfe, was im Talmud entschieden verneint wird2), wird in der Bibel wohl nicht behandelt, doch geht aus den Reden der Propheten hervor, daß dies gestattet war und auch vorgefcommen ist (oben S. 25). Man darf vermuten, daß eine solche, wenn sie behalten wurde, in der Regel zu . den ״Gehaßten“ gehörte, d. h. der Mann pflegte keinen ehelichen Umgang mehr mit ihr. (Vgl. II Sam. 20, 3 mit Bez. auf 16, 22.) Wir konstatieren als Ergebnisse unserer Erörterungen, daß die Bibel keinen Scheidungsgrund fordert und keinen Scheidungsgrund kennt. Deut. 24, \ wird mit ערות דבר, gleichviel ob es ״Ehebruch“ oder ״etwas Ungehöriges“ bedeutet, nicht eine Vorbedingung für dieEhe- Scheidung auf gestellt,’ sondern bloß eine gangbare Ursache derselben erzählt. Der Mann hat allezeit das Recht, die Trau aus jedem beliebigen Grunde zu verstoßen, ab er nicht die Pf licht, selbst dann nicht, wenn sie ihm die Treue gebrochen. Dies folgt aus den angezogenen Prophetenstellen. Der Mann ist Eigentümer der Frau, als solcher kann er sich dieses Eigentums ebenso entschlagen wie jedes anderen Eigentums. Es fragt sich nun, wozu der Scheidebrief dient? Die Antwort kann, wie ich glaube, nicht zweifelhaft sein: zur Legitimation der Frau. Der Mann bescheinigt ihr, daß er sie aus freien. Stücken freigegeben habe und sie ihm nicht entlaufen sei. Der Mann entsagt allen seinen Rechten, die er als Herr und Gatte über die Frau hatte, und sie kann nunmehr über ihre eigene Person wieder frei verfügen. Dies zeigt noch der Scheidebrief, der eigentlieh nichts anderes als die Entlassung der Frau dokumentiert3). 1) .Lev. 2t, 7. Der Hohepriester darf auch keine Witwe heiraten (ebenda V. J4). Nach Ezechiel (44, 22) gilt dies auch vom gemeinen Priester. 2) Siehe ■weiter unten S. 3Ö, Anm. 4 und S. 38 f. s) Siehe die Scheidungsformeln im II. Teil.

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