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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 29

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122108--5462-3126096
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Bibel. 25 die Untreue der Frau oder ein derartiger Verdacht gewesen sein. Die Todesstrafe, mit welcher das Gesetz den Ehebruch belegte1), wurde in den allerseltensten Fällen exekutiert*). Der 'Mann begnügte sich in der Regel mit der einfachen Schei- <Jung. Wirklich vorgekommene Scheidungen sind nicht überliefert, aber das Gesagte folgt mit Sicherheit aus den Reden der Propheten. So heißt es bei Jeremia 3, 7—10: ״Das sah die Treulose, ihre Schwester Juda, und obwohl sie sah, daß ich eben deshalb, weil die Abtrünnige, Israel, Ehebruch getrieben, sie entlassen und ihr den Scheidebrief gegeben hatte, scheute die Treulose, ihre Schwester Juda, sich dennoch nicht, ging vielmehr hin und buhlte gleichfalls und durch ihre leichtfertige Buhlerei entweihte sie das Land und trieb Ehebruch mit dem Stein[götZen] und mit dem Holzfbilde]. Gleichwohl trotz alledem ist die Treulose, ihre Schwester Juda, nicht von ganzem Herzen, sondern nur heuchlerischer Weise zu mir zurückgekehrt —. so spricht Gott“3). Jesaia 50, I: ״Wo ist der Scheidebrief eurer Mutter?... um eurer Vergehungen willen ist eure Mutter entlassen worden.“ Die ״Vergehungen“ sind Untreue, Ehebruch. Bei Hosea, einem der ältesten Propheten, spricht Gott: ״Hadert mit eurer Mutter, hadert, denn sie ist nicht mein Weib und ich bin nicht ihr Mann4), bis sie weggeschafft ihre Buhlerei von ihrem Angesicht und ihre Ehebrecherei von zwischen ihren Brüsten“ (2, 4). Aus diesen Stellen, sowie aus Ezechiel Kap. 17 und 23 geht hervor, daß der Mann der ehebrecherischen Frau auch verzeihe\n konnte5) und daß er sie nicht selten wieder zurücknahm6). Aus nachexilischer Zeit, aus der Mitte des 5. Jahr- * «# hunderts, besitzen wir in Maleachi 2, 14—16 ein e Äußerung 1) Lev. 20, JO; Deut. 22, 22 ff. (= Hammurabi § 129 und 130). 2) Siehe I Samuel 2, 22. 25 und Ezechiel 23, 47. (Siehe oben 14, n. 2). 3) Nach Kautzsch. 4) Eine Scheidungsformel, wie im II. Teil nachgewiesen werden soll. 5) K. H. § 130: ״Wenn der Mann seiner Frau [die die Ehe gekrochen] das Leben schenkt“. Müller, S. 35 und 117. »>) II Sam. 3, 14—16 ist ein exzeptioneller Fall.

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