Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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Papyrus von Assuan. 21 Scheidebriefes oder von der Übernahme einer solchen Verpflichtung ist nicht die Rede. Man sieht hier, daß auch die Frau auf Scheidung beantragen tonnte. Wenigstens folgt aus unserem Heiratsbrief, daß der Mann seiner Frau bei der Eheschließung dieses Recht zusichem kann. Noch im 3. nachchristlichen Jahrhundert, also 700 Jahre später, gab es in Palästina Ehekontrakte, in welchen, ganz wie in unserem Papyrus, für den Fall, daß der eine der Ehegatten die Fort- Setzung der ehelichen Gemeinschaft mit der .Erklärung ״ich hasset verweigert, Vorsorge getroffen war1). Da die jüdische Militärkolonie zumindest vor 525, vielleicht gar schon im 7. vorchr. Jahrhundert von Palästina nach Ägypten eingewandert war und die väterlichen Sitten beibehielt, kann man das bei ihr geltende Recht der Ehescheidung auf Grund der einfachen Erklärung: ״ich hasse“ getrost in die biblische Zeit hinauf datieren. Wenn dieses Recht noch 700 Jahre später nachweisbar besteht, so mag es zumindest einige Jahrhunderte, bevor es dokumentarisch nachweisbar ist, bestanden haben. Auf alle Fälle besitzen wir im Assuan- Papyrus die älteste Auslegung des deuteronomisehen Gesetzes und diese» stimmt mit der von uns gefundenen sowohl bezüglich des Scheidungs- •grund.es als auch des Brautpreises überein. Der Papyrus stipuliert ausdrücklich, 1. daß beide Ehegatten mit dem nicht näher zu begründenden ehelichen Widerwillen auf Scheidung beantragen können, 2. daß der Brautpreis verloren ist,;wenn der Mann die Scheidung fordert und daß er zurückzuerstatten ist, wenn dies die Frau tut. Der Ausdruck;,,morgen oder übermorgen“ ist gewiß eine Phrase für ״in beliebiger Zeit,“ nichtsdestoweniger ist darin auch der Fall enthalten, wo das Eheband, wie Deut. 22, 12 und 24, S. 3, schon am Hochzeitsmorgen gelöst wird. Betrachten wir nun den Kodex Hammurabis, in welchem ף Jer. Kethuboth 30b, Z. 22 von unten: בשם יי יהושע בן pD־D 1ר לוי המורדת והיוצאת משום שם רע א• ן לה לא מזונות ולא בליות. אמר ר׳ יופר. אילי] דכתבין אין ש נא [ת] אין שנאת תניי מבון ותניין קיים. Stete ״Magyar Zsidö Szemle“ XXV (*908) 247.