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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 19

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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־ui k.^»ÖU Charakter der jüdischen Ehe. 15 4. Der Mann fcann beliebig viele Frauen und Nebenfrauen haben. 5. Dem Mann allein steht das Recht zu, die Ehe aufzulösen.“ Für unsere Untersuchung sind die folgenden drei Sätee im Auge zu behalten: J. Der Mann ist der Eigentümer seiner Frau. 2. Der Mann hat das Recht, die Ehe zu scheiden. 3. Ehebruch wird mit dem Tode beider Teile bestraft* II. DIE EHESCHEIDUNG. I. Die Ehescheidung nach Bibel, Papyrus von Assuan und Kodex Hammurabi. Um die einschlägigen Stellen der Bibel ganz unbefangen betrachten zu können, muß man von ihrer späteren Interpretation in den nachbiblischen Schriften ganz absehen. Wi* wissen vorderhand nichts von Apokryphen und Talmud, Neuen Testament und Kirchenvätern. Die altisraelitischen Aussagen sollen für sich allein reden. Die Hauptstelle findet sich Deut. 24, J—■4 und lautet wörtlich wie folgt: ״(J) Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht — es wird dann geschehen, wenn sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Widerwärtiges an ihr gefunden, und er schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entläßt sie aus seinem Hause (2) und sie geht aus seinem Hause und wird [das Weib] eines anderen Mannes (3) und der letztere Mann haßt sie und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihr ihn in die Hand, oder der letztere Mann, der sie sich zum Weibe genommen, stirbt: (4) so darf ihr erster Herr, der sie entlassen, sie nicht wieder nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden, denn ein Greuel ist es vor dem Ewigen und du y.

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