Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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13 Charakter der jüdischen Ehe. vor 2000 Jahren und er befindet sich noch heute auf derselben, wo er eigentlich, wie Freund (26) richtig bemerkt, nur noch ein Symbol ist. Man ersieht auch hieraus, was für unsere späteren Untersuchungen von großer Wichtigkeit ist, daß die ursprüngliche lustitution unter total veränderten Umständen formell zäh festgehalten wird. Die jüdische Ehe behält religionsgeschichtlich den Charakter der Kaufehe, nachdem sie in Wirklichkeit schon seit zwei Jahrtausenden eine solche zu sein aufgehört hatte. Bei der Kaufehe wurde nach der Einwilligung der Frau nicht gefragt,'zur Zeit des Talmuds war diese Einwilligung schon bei einer 12jährigen Jungfrau unerläßliche Vorbedingung der Eh^, geblieben ist trotzdem der Kaufcharakter in der älteren Terminologie (נקנית), wie auch in der Übergabe eines Geldstückes oder einer Wertsache bei der Verlobung. Die Hochschätzung des Weibes, welche im Hohelied und in der Lobpreisung des Spruchbuches, in der Auffassung des Verhältnisses zwischen Gott und Israel durch Propheten und Schriftgelehrte als einer eheliehen Gemeinschaft und in zahllosen schönen Aussprüchen und Rechtszubilligungen des Talmuds1) zu beredtem Ausdruck kommt, vermochte den ursprünglichen Charakter der Kaufehe nicht zu verwischen. Dessen Rudimente sind im Heiratsbrief und in erhöhtem Maße im Scheidebrief, allgemeiner ausgedrückt: in den Formen der Schließung und Auflösung der Ehe bis auf den heutigen Tag sichtbar. Es zeugt aber von geringem Verständnis für den israelitisch-jüdischen Volksgeist, der den neuen Wein stets in die alten Schläuche gießt, wenn man bei der Wertung der israelitisch-jüdischen Ehe rein den Schlauch und nicht vielmehr seinen Inhalt betrachtet. Die Praxis zeigte ein ganz anderes, viel helleres Bild על דבר הכתובה (Wien 1888) S. 19 ff. Simon ben Schetach hat die Kethuba nicht als neue Institution eingeführt — so richtig Frankel דרבי 36 המשנה, n. 9 und nicht wie Friedmann 1. c. 22 — sondern bloß eine Abänderung bezüglich der Erlegung des Brautpreises getroffen. Die Ansichten der Alten über diese Frage siehe bei M. Bloch, שערי תורת התקנות H, 2, S. 79—82. ג) Siehe Krauß, Talmudische Archäologie II, 43 ff. und meine Berichtigungen ״Magyar Zsidö Szemle“ XXVIII, 200—206.