Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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Die jüdische Ehescheidung. 12 ״De* B*at*tp*e1s, der in der ältesten Zeit seinem Wesen nach als Kaufpreis. aufgefaßt wurde, erfuhr... eine Milderung seines Charakters, bis er sich endlich in der letzten Phase seiner Entwicklung zu einer Obligation umgestaltete. In seiner Entwicklung lassen sich nach den vorhandenen Quellen zwei Hauptstufen unterscheiden. I. Die Stufe, auf der der Brautpreis zwar noch dem Vater ausgezahlt, aber nicht mehr als Äquivalent für seine Tochter, sondern als ein ihm anvertrautes Wittum der Tochter angesehen wurde. II. Die Stufe, auf der der Brautpreis nicht mehr ausgezahlt, sondern bloß vom Manne in einer Urkunde verschrieben und als Obligation gesichert wurde1)״. Auf Grund von biblischen und talmudischen Daten stellt Freund fest; ״I. In der ältesten Zeit hinterlegte der Mann den bereits zum Wittum umgewandelten Brautpreis 1m väterlichen Hause der Frau. 2. Darauf folgte die Investierung des Brautpreises in Geräten, die als Eigentum der Frau im Hause des Mannes blieben. 3. Die schriftliche Sicherstellung durch Generalhypothek2).״ Auf diese letzte Stufe gelangte der Brautpreis schon ג) Ebenda 24. 2) Ebenda 28. Freund gelangt zu diesem Resultate auf Grand der Interpretation eines Berichtes über die "Wandlungen der Kethuba in b. Kethub. 82b und j. Kethub. 32 b. Schwierigkeiten bereitet der einleitende Satz des Berichtes: בראשונה היו כותבין לבתולה מאתים ולאלמנה מנה, היו מזקיני] ולא היו נושאים נשים• Schon die Alten konnten mit diesen Worten nichts anfangen. Raschi interpretiert: ״Die Frauen wollten wegen der Unsicherheit des Brautpreises nicht heiraten“. Dies widerspricht dem Wortlaut des Textes: ״Die Männer wurden alt und nahmen keine Weiber“, es hing also nicht von den Weibern ab. Freund (27, n. 3) streicht den ganzen Satz, weil er keinen rechten Sinn gibt und im Parallelbericht des pal. Talmuds tatsächlich fehlt. Der Bericht ist aber dann nicht vollständig, denn es fehlt in ihm die allererste Stufe des Brautpreises (der dem Vater gezahlt wurde), also der eigentliche Ausgangspunkt der ganzen Regelung. Dieser steckt eben in dem ersten Satze: In ältester Zeit verschrieb man (zahlte man als Brautpreis) für eine Jungfrau 200 und für eine Witwe 100 Sus, da wurden die Männer alt und nahmen keine Weiber. Die jungen Leute vermochten diese Summe, die in dem Ehevertrag stipuliert zu werden pflegte (daher [כותבי), nicht zu erschwingen, da verwandelte man den Brautpreis in ein Wittum usw. Siehe auch A. Friedmann: אנרת תשובה