Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Charakter der jüdischen Ehe. II und jenes sich entschädigen lassen*“ Diese* Kaufpreis wurde Mohär genannt und betrug in ältester Zeit 50 Schekel. ״War der Mohär vom Bräutigam bezahlt, so war ... das Mädchen verlobt.“ ״War die Frau Eigentum des Mannes, so ergab sich endlich daraus von selbst das Recht zur Scheidung1).“ ״Wie bei allen Völkern, die eine schon entwickeltere Ge- Schlechterverfassung haben, war auch bei den Babyloniern, Hebräern und Arabern in der ersten Zeit die Kaufehe allgemeiner Brauch. Der Bräutigam zahlte dem Vater des Mädchens einen Kaufpreis oder leistete auf Verlangen des Vaters einen Dienst, wofür ihm dieser seine Tochter zur Ehefrau übergab und die Gewalt über sie übertrug. Dafür sprechen die Uberlebsel aus jener Zeit, die in der altbabylonischen Rechtsliteratur, in der Bibel und in den älteren arabischen Quellen erhalten sind.“ ״Als Ausfluß des Kaufgedankens hatte die Ehe privatrechtlichen Charakter, so daß die Frau als Eigentum und Besitz des Mannes betrachtet wurde, was schon aus dem in fast allen semitischen Sprachen für Ehemann geprägten Ausdruck בעל Herr zu schließen ist2).“ Bemerkenswerterweise macht schon der Prophet Hosea einen Unterschied zwischen ״Herr“ und ״Mann“, wenn er Gott zu dem ihm untreuen Israel bildlich sprechen läßt]: ״An jenem Tage wirst du mich mein Mann (איש) und nicht mehr mein Herr (בעל) nennen3).“ Hammurabi (§ 117) gestattet sogar, die Frau zu verkaufen, was bei den Israeliten nicht nachweisbar ist. Aus Deut. 21, 10—14, wo dem Manne verboten wird, die Kriegsgefangene, nachdem er sie zum Weibe genommen, zu verkaufen, darf vielmehr mit Sicherheit gefolgert werden, daß der Verkauf einer rechtmäßigen Gattin nicht gestattet war. Es findet sich nur darum keine Bestimmung hierüber, weil dies dem Manne gar nicht einfallen konnte, wie bei der Kriegsgefangenen. . 1) Benzinger 138 f., 142, 145. 2) Freund, S. 20 und 22. 8) Hosea 2, 18. Kautzsch, Die Heilige Schrift, 1. Auflage, S. 627, hat den Unterschied zwischen איש und בעל nicht erkannt und darum ״Baal“ beibehalten und falsch erklärt.