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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 10

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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…/3122061-3122108--5443-3126077
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£ Einleitung. fühfung gipfelt in dem Nachweis, daß der Scheidebrief seit dem Altertum bis in die Gegenwart im großen und ganzen sich gleich geblieben ist. Diesen aramäischen Scheidebrief kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit bis ins 5. vorchristliche Jahrhundert, der Zeit Esras und der Abfassung des Ehekontraktes von Assuan (Päpyrus G), zurückverfolgen. Von der gedachten Zeit bis zur Ausbreitung des Arabischen, also etwa 1200 Jahre hindurch* bildete im ganzen Orient das Aramäische die Sprache des jüdischen Volkes. Es gab aber auch eine hellenistische Diaspora und in Palästina lebte die hebräische Sprache bei den Gebildeten (vielleicht auch in manchen Völkskreisen) weiter fort. Sicher ist, daß es sowohl hebräische als griechische Scheidebriefe gegeben hat. Diese Scheidebriefe haben, wie ich nachweisenzu können glaube, eine andere Scheidungsformel enthalten. Die eine Scheidungsformel ist ausdrücklich in der Tradition bezeugt, die andere in je einem Ausspruche des Propheten H osea und des Josephus angedeutet. Während die Formel der Tradition schon durch ihre Sprache sich als eine jüngere erweist, ist die prophetische, wie nicht minder die aramäische uralt. Beide gingen nebeneinander her, doch glaube ich auf Grund der allerdings sehr spärlichen Angaben vermuten zu dürfen, daß die erstere die der Priester und die letztere die des Volkes gewesen ist. Der Scheidungsgrund und der Scheidebrief sind die zwei Momente der Ehescheidung. Man sollte nun glauben, daß diese zwei Momente nicht nur chronologisch, sondern auch sachlich mit einander verbunden sind, d. h. daß, 1m* Scheidebrief nicht nur der Scheidungsakt, sondern auch der Scheidüngsgrund enthalten sei. Doch dies ist nicht der Fall; Der Scheidebrief nimmt auf die Antezedentien der Scheidung gar keine Rücksicht, erwähnt überhaupt keinen Scheidungsgrund. Ef ist lediglich ein Formular, in welchem der Mann die Frau freigibt, die Scheidung ausspricht. Von einem Scheidungs-

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