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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 9

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Einleitung. 5 folge nach Schrift gruppen: Bibel, Apokryphen, Talmud, Neues Testament vollständig vorgeführt, jede einzelne Gruppe besonders besprochen und die aus ihr fließenden Ergebnisse festgestellt. Auf Grund dieser Einzeluntersuchungen habe ich dann in einem zusammenfassenden Schlußkapitel eine gedrängte Geschichte der jüdischen Ehescheidung von den ältesten Zeiten bis zum zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung gegeben* Diesem ersten Teil einer Monographie des jüdischen Scheidungsprinzips lasse ich im zweiten Teil eine Monographie über ein verwandtes und mit ihm vielfach zusammenhängendes Thema, über den jüdischen Scheidebrief folgen. Das älteste Dokument, das erst in den letzten Jahren aus der Kairiner Genisa, der reichen Fundgrube der jüdischen Geschichte und Literatur, zum Vorschein gekommen, reicht nicht hinter das Jahr 1000 zurück. Es erscheint daher im ersten Augenblick als eine Sache der Unmöglichkeit, eine Geschichte dieses Dokuments im Altertum schreiben zu wollen. Ich glaubte indes, dieses Wagnis auf Grund reichlich fliessender literarischer Quellen, zu denen sich der Papyrus G. von Assuan, sowie außerjüdische Dokumente gesellen, unternehmen zu dürfen. Uber die äußere Gestalt, Schreibstoff und Form, Schrift und Sprache des Scheidebriefes bietet die talmudische Literatur eine Fülle von Angaben, die nichts zu wünschen übrig lassen. Aber auch den Inhalt können wir, wie ich glaube, bis in die biblische Zeit, hinauf zurückverfolgen, und eine genaue Prüfung der Quellen ermöglicht es sogar, eine Geschichte des Inhalts in großen Zügen zu zeichnen. Das Schema des Scheidebriefes ist, wie das Schema anderer Urkunden, konstant geblieben, Wandlungen war lediglich die Scheidungsformel, das sogenannte ״Wesen des Scheidebrief es**, unterworfen. Infolge der Zähigkeit der Uzkünden, des felsenfesten Konservatismus der Notare, vermochten indes die auf Abänderung von Sprache und Scheidungsformel gerichteten Bestrebungen der palästinensischen Schriftgelehrten des ersten und zweiten Jahrhunderts nicht durchzudringen, so daß der Scheidebrief Sprache und Inhalt in unveränderter Form beibehalten hat. Meine Beweis-

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