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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 7

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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…/3122061-3122108--5440-3126074
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Einleitung«. 3 Scheidung wettet, aber es handelte sich dabei nunmehr lediglieh um Einzelheiten* nicht um das Prinzip. Diese Einzelheiten zu verfolgen ist Sache der Geschichte des gesamten jüdischen Eherechts und fällt außerhalb des Rahmens dieser Arbeit* deren Vorwurf ausschließlich die Untersuchung des Scheidungsprinzips bildet. Eine andere prinzipielle Frage des Eherechts, die man eigentlich noch vor der Frage des Scheidungsprinzips zu ezr ledigen hat* ist die der Scheidungsmöglichkeit überhaupt. Angesichts der Tatsache* daß das mosaische Gesetz (V 24* 1 —4) die Scheidung ausdrücklich gestattet und über die ge!r schiedene Frau Bestimmungen trifft (IH 21* 7. 14 [Ezeeh. 44* 22]; 22* 13; IV 30* 10); ferner auch die Propheten den Scheidebrief* sowie die Geschiedene erwähnen (Jesaia 50* 1; Jeremia 3* 8)* hat man es bisher für selbstverständlich gehalten* daß die Juden samt und sonders auf dem Standpunkt dfer Ehescheidung gestanden haben. Man wurde in diesem Glauben auch durch den schwerwiegenden Umstand hestätktf daß In der gesamten jüdischen Tradition keine gegenteilige Meinung angetroffen wird. Die Evangelien haben allerdings mit großer Emphase die Unauflöslichkeit der Ehe proklamiert* doch hielt man diese Schriften jüdischen Ursprungs in diesem Punkte!für nichtjüdisch* vielmehr von auswärts beeinflußt. Der Stifter der neuen Lehre, der **nur zu den verlorenen Schafen aus dem;Hause Israel gekommen ist“ und der ״nicht gekommen ist^ ,das Gesetz aufzulösen* sondern zu erfüllen“, hätte eine momaische Institution ohne jede jüdische Grundlage für eine Insfcitution der verhaßten Römer eingetauscht. Überdies ist es, noch überhaupt fraglich* ab die Evangelisten von den Bestimmungen des römischen Rechts über diesen Punkt irgendwelche Kenntnis hatten. Ich habe die einschlägigen Aussagen des Neuen Testaments einer eingehenden Prüfung unterzogen* ihren wahren Sinn festzustellen und ihren jüdischen Ursprung zu erweisen versucht. Das absolute Verbot der Ehescheidung haben die Evangelien nicht von h e i d nis ch.eo R am er n üb e r no mm e n* sondern v on einem Kreise jüdischer Priester. Es ist das!*

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