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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 6

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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2 ־Einleitung. sächlich aus jüdischen Quellen schöpft auch L. Freund1), der das semitische Ehegüterrecht rechtsvergleichend untersucht. Bis auf den letzteren bildet bei den genannten Autoren die Darlegung des geltenden Eherechts das Hauptziel der Dar- Stellung. Sie verfolgen, ob zustimmend oder ablehnend, gleichviel samt und sonders einen praktischen Zweck, der meiner Arbeit ganz fern liegt. Ich führe eine rein historische Untersuchung, die mit dem in Gegenwart und Vergangenheit ausgeübten Recht lediglich die Materie gemein hat. Das Schielen nach praktischen Resultaten ist mit der freien Geschichtsforschung, deren einziges Ziel die Eruierung des Gewesenen und Gewordenen ist, durchaus unvereinbar2). Den Gegenstand meiner Untersuchung bilden zwei Hauptpunkte des jüdischen Eherechts: die Ehescheidung und der Scheidebrief. Ich beschränke mich dabei auf den Kern der Sache, auf den Scheidungsgrund und auf das Wesen des Scheidebriefes in Form und Inhalt. Die Frage nach dem Scheidungsgrund stand im Judentum, wie sich zeigen wird, nur etwa bis zur Wende des ersten Jahrhunderts im Vordergründe des Eheproblems. Zwischen den zwei großen Schulen Palästinas 1m letzten Jahrhundert vor der Tempelzerstörung, zwischen der Schule Schammais und Hillels, tobte während der ganzen Dauer ihres Bestandes neben mehreren Punkten des Eherechts ein heftiger Kampf um das Scheidungsprinzip. Während die Schammaiten lediglich den Ehebruch des Weibes als zureichenden Scheidungsgrund gelten ließen, wollten die Hilleliten auch andere Scheidungsgründe anerkannt wissen. Mit dem allgemeinen Siege der Hilleliten über die Schammaiten war nach einer rund hundert Jahre währenden Kontroverse auch diese Frage für alle Zeiten entschieden. Nachdem das alte Prinzip gefallen war, bewegte sich die Entwicklung vorerst in der Richtlinie der Erleichterung der *) ZurGeschichte des Ehegüterrechts bei den Semiten, Wien 1909 (Sitzungsberichte der kais. Akademie d. Wissenschaften in Wien» Phil.-hist. Klasse Us2. “Band, 1. Abhandlung). *) THe eherechtliche Literatur der Reformbewegung habe ich aus diesem Grunde ganz außer Spiel gelassen»

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