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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1911-01-01 · 34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911) · page 5

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
34. für das Schlujahr 1910-1911 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122108--5438-3126072
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EINLEITUNG. An Darstellungen des jüdischen Eherechts, des einzigen des Altertums, das bei allen Wandlungen im Laufe der Jahrhunderte dem Grundstock nach noch heute lebt, ist kein . Mangel. Sämtliche Kodifikatoren des rabbinischen Gesetzes, wie Maimonides, Jakob ben Ascher und Josef Karo1), um aus der Überfülle von Kompendien nur die bekanntesten und gebräuchlichsten zu nennen, haben das Eherecht eingehend behandelt. Ihnen haben sich moderne Gelehrte, wie Frankel2), Duschak3) und andere angeschlossen. Eine scharfe, stellenweise durchaus ungerechte Kritik hat das babylonisch-talmudische Eherecht erst jüngst von A. Billauer erfahren, der an dieses alte Recht einen Maßstab anlegt, dem auch die modernsten Gesetzgebungen nicht standhalten könnten4). Hauptl) Die Titel der Werke lauten der Reihe nach: Mischne Tora, Tur (Eben ha-Eser), Schulchan Aruch (Eben ha־Eser). 2) Grundlinien des mosaisch-tahnudischen Eherechts, Breslau 1860 (Beilage zum Jahresbericht des jüdisch-theologischen Seminars zu Breslau). 3) Das mosaisch-talmudische Eherecht mit besonderer Rücksicht auf die bürgerlichen Gesetze, Wien 1864. *) Grundzüge des babylonisch-talmudischen Eherechts, Berlin 1910. Billauer meint: ״Das mosaisch-talmudische Eherecht ist veraltet, seine Bestimmungen stehen zu den Bedürfnissen des modernen Lebens im Widerspruch“ (S. 1). Welche moderne Gesetzgebung befriedigt die ״Bedürfnisse des modernen Lebens“ nach rascher und leichter Schließung und Trennung der Ehe? Haben sich nicht die modernen Völker bezüglich des letzteren, also des wichtigsten Punktes im Eherecht nach und nach auf den Standpunkt gestellt, den ״die Ahnen des gegenwärtigen Judentums vor zweitausend Jahren“ einnahmen?

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